Die Tätigkeit umfasst die Mitwirkung bei der Erstellung von Verfügungen sowie Regierungsratsanträgen, die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden, die Abklärung von Rechtsfragen in diversen Gebieten des öffentlichen Rechts sowie die Unterstützung in Gesetzgebungsprojekten. Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Masterstudium der Rechtswissenschaft, sehr gute redaktionelle Fähigkeiten und Interesse an Verwaltungsrecht. Das Praktikum ist für die Zulassung zum Anwaltsexamen anrechenbar.
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