Gestalten Sie ab dem 1. August 2026 oder nach Vereinbarung die Zukunft unserer Landschaften in Ihrer neuen Herausforderung als Ihre Aufgaben Sie betreuen kantonale Schutz- und Fördermassnahmen für landschaftsprägende Strukturen wie Hecken, Obstgärten, Einzelbäume, Ufergehölze, Seeuferschutzzonen und Naturobjekte Sie initiieren, leiten und realisieren Projekte, um Landschaften sowie naturnahe Flächen im Siedlungsraum zusammen mit Dritten ...
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