Du arbeitest gerne im Team und hast Interesse an Sozialversicherungen? Arbeitgebende im Kanton Luzern reichen für die Lohnabrechnung ihrer Mitarbeitenden jährlich eine Lohnbescheinigung bei der Ausgleichskasse Luzern ein. Die Beiträge an die AHV, die IV und die EO werden auf dieser Grundlage abgerechnet. Die einzelnen Löhne müssen dabei auf das jeweilige individuelle Konto der Mitarbeitenden gebucht werden. Für diese Arbeiten freuen wir uns auf deine Unterstützung vom 14. Dezember 2026 bis 31. März 2027.