Die Tätigkeit umfasst das Bearbeiten von Rechtsfragen im Gesundheits- und Verwaltungsrecht sowie das Verfassen von Verfügungen, Regierungsratsanträgen und Direktionsbeschlüssen. Zu den Aufgaben gehören zudem die juristische Beratung der Direktionsleitung, das Erarbeiten von Stellungnahmen, die Bearbeitung parlamentarischer Vorstösse sowie das Führen von Disziplinarverfahren. Vorausgesetzt wird ein Master in Rechtswissenschaften mit sehr guter schriftlicher Ausdrucksfähigkeit.
(KI generierte Zusammenfassung)
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