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Home Office in der Schweiz - welche Regeln gelten?

Veröffentlicht am 13.10.2022 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Das Home Office hat in der Schweiz an Bedeutung gewonnen. Tatsächlich war es die Corona-Pandemie, die dieses, zunächst von oben verordnete, flexible Arbeitsmodell attraktiv gemacht hat. Immer mehr Arbeitnehmer finden Gefallen am Home Office - und Arbeitgeber ebenso. Einzig die gesetzlichen Rahmenbedingungen fehlen, sodass regelmässig im Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen für das Home Office vereinbart werden. Doch welche Regeln gelten in der Schweiz für das Home Office? Hier sind die wichtigsten 10 Regeln im Überblick.
  1. Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsberechtigt. Doch dieses Weisungsrechterlaubt es ihm nicht, den Arbeitnehmer gegen seinen Willen im Home Office arbeiten zu erlassen. Dazu braucht er sein Einverständnis.
     
  2. Umgekehrt haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Arbeit im Home Office. Auch hier ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
     
  3. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, das notwendige technische Equipment im Home Office zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht, muss er dem Arbeitnehmer eine angemessene Nutzungsentschädigung zahlen.
     
  4. Nach Art. 327a OR (Obligationenrecht) müssen vom Arbeitgeber die notwendigen Auslagen ersetzt werden zum Beispiel Telefon- und Internetkosten.
     
  5. Die Vorschriften, die für die Ergonomie am Büroarbeitsplatz gelten, müssen auch im Home Office beachtet werden.
     
  6. Gleiches gilt für die Gesundheitschutzmassnahmen, für deren Einhaltung der Arbeitgeber verantwortlich ist. Die Einhaltung dieser die Gesundheit schützenden Massnahmen im Home Office können jedoch weder von ihm noch von Arbeitsinspektoraten kontrolliert werden, da beiden der Zutritt in Privatwohnungen untersagt ist. Der Arbeitgeber kommt jedoch seiner Verantwortung nach, indem er den Arbeitnehmer in einem Gespräch über die Umsetzung des Gesundheitsschutzes im Home Office informiert und aufklärt.
     
  7. Für Bürotätigkeiten ist auch im Home Office Nacht- und Sonntagsarbeit verboten beziehungsweise bedarf einer Bewilligung, wobei als Nacht der Zeitraum zwischen 23 und 6 Uhr gilt.
     
  8. Ebenso wie im Büro müssen auch im Home Office Arbeits- und Ruhezeiten erfasst werden. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung für die Arbeitsinspektorate zu dokumentieren.
     
  9. Auch im Home Office müssen datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Gleiches gilt für die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen sowie von vertraulichen Informationen. Um die Datensicherheit zu gewährleisten, müssen Geräte passwortgesichert und das Firmennetzwerk durch Verschlüsselung entsprechend geschützt sein sowie wichtige Arbeitsunterlagen unter Verschluss gehalten werden. Insoweit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer entsprechend anzuweisen und ihm Vorgaben zu machen, die dieser einhalten muss.
     
  10. Wer im Home Office arbeitet, ist gegen Unfälle versichert. Dieser betriebliche Unfallschutz ist auf den Raum begrenzt, in dem der Arbeitnehmer zuhause arbeitet. Beträgt das Arbeitspensum mehr als acht Stunden in der Woche, sind auch Unfälle ausserhalb dieses Raumes über die Nichtbetriebsunfallversicherung gedeckt.