Wenn der Weihnachtsmann an der Bürotür klingelt
Veröffentlicht am 06.12.2021
Viele Menschen neigen dazu, sich in der Adventszeit anders zu verhalten als während des restlichen Jahres. Das mag im privaten Umfeld kein Problem sein. Im Betrieb hat sich schon mancher Mitarbeiter vor Weihnachten um seine Karriereaussichten gebracht. Wer sich auch vor Weihnachten an bestimmte Regeln hält, riskiert keinen vorweihnachtlichen Karriereknick.
Kein Ausnahmezustand
Die Adventszeit ist für viele Menschen der Höhepunkt des Jahres. Sie fiebern wochenlang auf Weihnachten hin. Kerzen, Glühwein, Weihnachtslieder und weihnachtliche Dekoration gehören für sie unbedingt dazu. Niemand muss darauf verzichten. Aber im betrieblichen Umfeld sollte man masshalten mit dem Weihnachtszauber.
Weihnachtsdeko - ja oder nein?
Gehören Sie zu den Mitarbeitern, die am liebsten kistenweise weihnachtliche Dekoration mit ins Büro bringen? Hier noch ein Engel, dort noch eine Schleife und schon an der Bürotür lacht uns ein bärtiger Weihnachtsmann entgegen? Bleiben Sie im beruflichen Umfeld etwas zurückhaltender. Möglicherweise ist private Dekorationen in Ihrem Unternehmen insgesamt nicht gern gesehen und wird vielleicht sogar von der Chefetage untersagt. Selbst wenn es üblich ist, das eine oder andere Weihnachtsgesteck aufzustellen, übertreiben Sie es nicht. Vor allem dürfen Ihre dekorativen Ideen andere Mitarbeiter nicht stören oder belästigen. Verzichten Sie im Zweifelsfall lieber auf blinkende Lichter und Dekogegenstände, von denen störende Einflüsse ausging können. Das gilt zum Beispiel auch für weihnachtlichen Musik. Nicht jeder teilt Ihre Begeisterung für Weihnachtslieder und kann sich durch eine ständige Berieselung an der Arbeit gehindert fühle. Echte Kerzen bergen eine Brandgefahr. Deshalb sind schon aus Versicherungskunden LED-Varianten eine bessere Lösung.
Vor Weihnachten - Mitarbeiter ausser Rand und Band?
Wer die Vorweihnachtszeit als wochenlangen Ausnahmezustand betrachtet, könnte im betrieblichen Rahmen unangenehm auffallen. Auch vor Weihnachten gelten allgemeine Verhaltensregeln im Betrieb. Ist normalerweise Alkoholkonsum untersagt, gilt das auch in der Adventszeit. Ausnahmen werden dann regelmässig ausdrücklich beispielsweise für eine Weihnachtsfeier im Betrieb bekannt gegeben. Selbst wenn Alkoholkonsum nicht generell verboten ist, sollten Sie sich vor Weihnachten nicht anders verhalten als den Rest des Jahres. Trunkenheit am Arbeitsplatz ist ein absolutes Tabu. Entscheiden Sie sich also im Zweifelsfall für alkoholfreie Varianten, wenn Sie während einer kurzen Pause mit Ihren Kollegen einen Glühwein oder Weihnachtswunsch trinken.
Was darf ich schenken und was darf ich annehmen?
Die Weihnachtszeit ist auch eine Zeit der kleinen Gaben. Man macht sich gegenseitig eine Freude und bringt sich in Erinnerung. Wenn Kunden Ihnen hier grosse Geschenke machen, bleiben Sie achtsam bei der Frage, was Sie annehmen dürfen und was nicht. Unangemessene Geschenke können Ihnen schnell als Bestechlichkeit ausgelegt werden. Hier lohnt sich zunächst ein Blick in den Arbeitsvertrag. Ist es Ihnen generell untersagt, Geschenke von Dritten anzunehmen? Wenn nicht, was ist in Ihrem Unternehmen üblich? Fragen Sie besser nach, bevor Sie eine Abmahnung riskieren. Selbstverständlich können Sie sich als Kollegen untereinander kleine Geschenke machen. Auch dabei sollten Sie im Rahmen bleiben, um nicht für andere Mitarbeiter eine unangenehme Situation zu schaffen. Geschenke vom Chef können Sie ebenfalls annehmen. Beteiligen sich daran, wenn es in Ihrem Unternehmen üblich ist, mit einer Kollegen-Kollekte oder einem Julklapp Geschenke auszutauschen.
Darf ich Weihnachten einfach übersehen?
Neben den Weihnachtsenthusiasten gibt es auch die Mitarbeiter, die Weihnachten nichts abgewinnen können. Gehören Sie zu diesen Menschen, verderben Sie den anderen nicht die Freude. Zeigen Sie Teamgeist und Sozialkompetenz. Beteiligen Sie sich an der Weihnachtsfeier und anderen kleinen vorweihnachtlichen Aktivitäten. Sie können auf diese Weise viele Pluspunkte bei Ihren Vorgesetzten sammeln, weil Sie zu einem angenehmen Betriebsklima beitragen.