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Ferienjob - Rahmenbedingungen und Verdienstmöglichkeiten

Veröffentlicht am 18.10.2021
Ferienjob - Rahmenbedingungen und Verdienstmöglichkeiten
Schüler und Studenten nutzen die Ferien, um Geld zu verdienen. Auch wenn diese Ferienjobs eine kurze Dauer haben, sind Schüler und Studenten in dieser Zeit Arbeitnehmer, sodass das Arbeitsrecht Gültigkeit hat. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ferienjobs gelten, und welche Verdienstmöglichkeiten bestehen - wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. 
Ferienjob: Wie viel Stunden Arbeit sind in welchem Alter erlaubt? 
Grundsätzlich erlaubt das Arbeitsgesetz (ArG) Jugendlichen erst ab einem Alter von 15 Jahren, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Unter 13 Jahren sind allenfalls sportliche und kulturelle Tätigkeiten möglich, wobei die besonderen Bedingungen berücksichtigt werden müssen und eine Bewilligung der jeweiligen kantonalen Behörde erforderlich ist. Ausserdem ist in diesen Fällen für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages die Einwilligung der Eltern erforderlich. 
 
Arbeitsstunden nach Alter: 
 
  • Ein Jugendlicher unter 13 Jahren darf maximal drei Stunden am Tag und neun Stunden in der Woche arbeiten. 
  • Jugendliche über 13 Jahren, die noch schulpflichtig sind, dürfen während der Hälfte der Schulferien einer Tätigkeit mit bis zu acht Stunden pro Tag nachgehen. Das entspricht einer 40-Stunden-Woche und damit einer Vollzeitbeschäftigung, wobei die Arbeitszeit zwischen 6 und 18 Uhr liegen muss. Beträgt die Arbeitszeit mehr als fünf Stunden am Tag, muss eine Pause von mindestens einer halben Stunde gewährt werden. 
  • Grundsätzlich gilt für alle Jugendlichen, dass eine tägliche Arbeitszeit von neun Stunden auf keinen Fall überschritten werden darf. Das entspricht der Arbeitszeit der anderen, in einem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer. 
  • Schüler und Studenten haben Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden, die zusammenhängend sein müssen. 
  • Wer unter 16 Jahren ist, darf lediglich bis 20 Uhr arbeiten. Grosszügiger ist die Regelung für Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, die bis maximal 22 Uhr beschäftigt werden dürfen. 
 
Ferienjobs für Minderjährige: Gefährliche Arbeiten, Sonntagsarbeit und Nachtarbeit 
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gefährlichen Arbeiten ausüben. Ein Verbot gibt es auch für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse. So sind beispielsweise Ferienjobs in Bars, Nachtlokalen und Diskotheken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Gleiches gilt für Tätigkeiten in einem Zirkus, im Bereich der Schaustellerei und bei Filmvorführungen. Bezüglich der Sonntagsarbeit gelten Besonderheiten. Sonntags dürfen nur Jugendliche arbeiten, die ihre obligatorische Schulpflicht beendet haben. Zulässig ist maximal ein Sonntag im Monat, wobei diese Bestimmung lediglich für das Gastgewerbe Gültigkeit hat, in dem ein Mindestbeschäftigungsalter von 16 Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Anderes gilt für Tierpflegebetriebe und Bäckereien, in denen Sonntagsarbeit erlaubt ist, sowie für Betriebe, die touristisch ausgerichtet sind und in denen Sonntagsarbeit für die Dauer der gesamten Sommerferien erlaubt ist. Grundsätzlich ist Nachtarbeit für Minderjährige verboten. Dieses Verbot hat keine Gültigkeit, sofern Nachtarbeit für die berufliche Grundausbildung unerlässlich ist. 
 
In der Arbeitswelt lauern Gefahren, deren Potenzial von den meisten Jugendlichen aufgrund fehlender Erfahrungen nicht überblickt werden kann. Insoweit ist das berufliche Unfallrisiko für Ferienjobber vergleichsweise hoch. Das gilt insbesondere im Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme und in den ersten Tagen des Ferienjobs. Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, Jugendliche in die Arbeit einzuweisen und die Sicherheitsvorschriften zu erklären. Jugendliche sind aufgefordert, die im Unternehmen geltenden Sicherheitsvorschriften zwingend einzuhalten. Für Jugendliche wichtig zu wissen ist ausserdem, dass gefährliche Arbeiten bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren verboten sind. Sofern Sie im Rahmen Ihres Ferienjobs entgegen der gesetzlichen Bestimmungen Gefahren ausgesetzt sind, sollten Sie sich dagegen wehren und diese Tätigkeiten aufgrund der Gefahrensituation ablehnen und einen erfahrenen Arbeitskollegen um Unterstützung bitten. 
 
Versicherungen und Gehaltszahlungen für Jugendliche im Ferienjob 
Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Insoweit hat der Arbeitgeber bezüglich der Bezahlung Handlungsspielraum. Dieser wird begrenzt durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV). Für Ferienjobs relevant sind insbesondere der Landes-GAV im Gastgewerbe, die verschiedenen Gesamtarbeitsverträge im Baugewerbe, im Facility Management, im Detailhandel und für den Temporärbereich, also insbesondere für den Personalverleih und Zeitarbeitsfirmen. Gleiches gilt für Normalarbeitsverträge in der Landwirtschaft. Arbeitgeber sind verpflichtet, branchen- und ortsübliche Löhne zu respektieren und die Bezahlung für Ferienjobs entsprechend anzupassen, wobei der Schweizer Gewerkschaftsbund (SGB) einen Mindestlohn von 22 Schweizer Franken in der Stunde empfiehlt. 
 
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Ferienjobber bei der Unfallversicherung zu versichern, in der alle Unfälle versichert sind. Die Sozialversicherungspflicht gilt unabhängig vom Alter. Liegt die tägliche Stundenzahl unter acht Stunden, deckt die Unfallversicherung lediglich Berufsunfälle. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt bei Ferienjobs, deren Dauer unter drei Monaten liegt. Alle übrigen Sozialversicherungen, nämlich AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) sind erst ab einem Alter von 18 Jahren obligatorisch.