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Ihre Rechte während des Praktikums

Veröffentlicht am 12.04.2021
Ihre Rechte während des Praktikums
Ein Praktikum ähnelt zwar einem Arbeitsverhältnis, dient allerdings dazu, dass Sie sich in dieser Zeit praktische Qualifikationen aneignen, die eine Ausbildung oder ein Studium noch nicht bieten können. Hier erleben Sie, wie der Alltag im Berufsleben aussieht. Manche Unternehmen neigen jedoch dazu, Praktikantinnen und Praktikanten auf Grund der niedrigeren Entlohnung als günstige Arbeitskräfte einzusetzen und letztendlich zu missbrauchen. Wir klären Sie an dieser Stelle darüber auf, welche Rechte Sie während des Praktikums haben.
Wir wird ein Praktikum definiert?
 
Ein Praktikum ist immer von vornherein zeitlich begrenzt und trotz Anstellungscharakter eine Erweiterung der Ausbildung. Die Absolvierung bietet sich an, wenn Sie Ihr Wissen im Zusammenhang mit einem Studium vertiefen oder in Ihrem Beruf in eine andere Branche wechseln wollen. Es kann auch berufsbegleitend während Ihrer Ausbildung Sinn machen oder wenn Sie im Rahmen einer Arbeitsmarktmassnahme zusätzliche Fertigkeiten erlernen sollen.
 
 
Welche rechtlichen Regelungen gelten für ein Praktikum?
 
Für Praktika gibt es keine gesonderten Vorschriften. Es wird rechtlich wie ein befristetes Arbeitsverhältnis behandelt. Das bedeutet, dass einerseits die Regeln im Obligationenrecht zum Thema Arbeitsvertrag sowie die Bestimmungen im Arbeitsgesetz bezüglich der Arbeitszeiten gelten. Über die Entlohnung gibt es in beiden Gesetzen keine Vorschriften.
 
 
Wie unterscheiden sich Praktikum und befristete Anstellungen?
 
Während Sie in einem temporären Arbeitsverhältnis ganz normal arbeiten, sollen Sie in einem Praktikum möglichst viele verschiedene Einblicke in die Tätigkeit des gewählten Unternehmens bekommen und nach Möglichkeit auch ein breites Spektrum an Aufgaben übernehmen, um berufsrelevante Fertigkeiten zu erwerben. Sie sollten deshalb mit Ihrem Betrieb einen schriftlichen Praktikumsvertrag abschliessen, der neben den Arbeitszeiten und dem Lohn auch die angestrebten Ziele des Praktikums enthält und die jeweils verantwortlichen Personen benennt.
 
Um genügend Einblicke zu bekommen, sollte ein Praktikum mindestens zwei Monate, jedoch nicht länger als ein Jahr dauern. In der der Regel werden drei oder sechs Monate vereinbart. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass mehrere Praktika hintereinander im gleichen Betrieb und Arbeitsbereich als Kettenarbeitsverträge angesehen werden und deshalb verboten sind.
 
 
Welche Löhne werden im Praktikum gezahlt?
 
Die Löhne sind wegen des Ausbildungscharakters in einem Praktikum zum Teil deutlich niedriger als bei einer festen Anstellung. In manchen Fällen zahlen Unternehmen auch gar keinen Lohn, sondern kommen allenfalls für Verpflegung und Fahrtkosten auf, was durchaus zulässig ist. Letztendlich ist es wie überall im Berufsleben Verhandlungssache, ob Lohn gezahlt wird und wie hoch er ausfällt. Der Betrieb muss aber obligatorisch für einen Unfallversicherungsschutz der Praktikanten sorgen.
 
 
Wie sind Probezeit und Kündigungsfristen in einem Praktikum geregelt?
 
Ohne eine individuelle vertragliche Vereinbarung gilt im Praktikum der erste Monat als Probezeit. Innerhalb dieses Zeitraums kann eine Kündigung mit einer Frist von sieben Tagen ausgesprochen werden. Per Vertrag kann aber auch geregelt werden, dass die Probezeit entfällt oder auf zwei bis drei Monate ausgedehnt wird. Sie darf jedoch nicht länger als drei Monate dauern.
 
Eine Kündigung nach der Probezeit kann entweder nur mit beiderseitigem Einverständnis erfolgen oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt wie zum Beispiel eine grobe Treuepflichtverletzung.
 
 
Anspruch auf Versicherungsschutz im Praktikum

 
Alle Praktikantinnen und Praktikanten müssen von ihren Betrieben gegen berufsbedingte Unfälle versichert werden. Beträgt die Arbeitszeit mehr als acht Stunden pro Woche, gilt dies auch für andere Unfälle. Die Versicherungsbeiträge hat der Arbeitgeber zu zahlen.
 
Bezüglich Erkrankungen während des Praktikums gelten die entsprechenden Vorschriften im Obligationenrecht. Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Praktikanten nur, wenn ihr Praktikum länger als drei Monate dauert oder das Unternehmen extra in eine Krankentagegeldversicherung zahlt.
 
Praktikanten müssen aber auch selbst Beiträge entrichten, wenn sie älter als 17 Jahre sind, und zwar 5,124 % für die AHV sowie 2,2 % für die Arbeitslosenversciherung. Sollte der Praktikumsjahreslohn 21'150 Franken übersteigen, erfolgt automatisch eine Versicherung innerhalb der beruflichen Vorsorge und somit eine Beitragspflicht.
 
 
Anspruch auf ein Praktikumszeugnis
 
Wie normale Arbeitnehmer haben auch Praktikanten einen Anspruch auf ein Zeugnis. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer einfachen Arbeitsbestätigung und einem vollwertigen Zeugnis mit einer Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens. Auch ein Zwischenzeugnis für die Stellensuche darf eingefordert werden, wenn das Praktikum länger dauert.