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Mein Sabbatjahr - Muss der Arbeitgeber meinem Antrag zustimmen?

Veröffentlicht am 28.01.2021
Mein Sabbatjahr - Muss der Arbeitgeber meinem Antrag zustimmen?
Soll man es wagen oder nicht? Viele Arbeitnehmer zögern immer noch, sich den Traum von einer Auszeit im Job zu verwirklichen. Sie befürchten Nachteile im Lebenslauf oder ein striktes Nein ihres Arbeitgebers. Oft sind diese Ängste nicht begründet. Obwohl das Arbeitsjahr gesetzlich in der Schweiz nicht geregelt ist, gibt es einige Möglichkeiten, ein Sabbatical zu realisieren. Dabei kommt es ganz darauf an, auf welche Zeitspanne die Auszeit ausgelegt werden und ob der Arbeitsplatz erhalten bleiben soll. Mit einem vom Arbeitgeber genehmigten unbezahlten Sonderurlaub und etwas angespartem bezahlten Urlaub lässt sich leicht eine Zeitspanne von mehreren Monaten gewinnen. Dies bei relativ wenig Aufwand und einem wartenden Arbeitsplatz nach der Rückkehr. 
Niemand muss also die radikalste Lösung wählen und sein Arbeitsverhältnis kündigen, um das Sabbatjahr an zuzutreten. Wenn die Umstände allerdings stimmen, kann auch das eine gute Alternative sein, weil die Zeit zwischen zwei Arbeitsstellen im eigenen Sinne konstruktiv genutzt wird. Lassen Sie sich keinesfalls entmutigen. Auch Arbeitgeber sehen die gewünschte Auszeit heute nicht mehr rundweg negativ. Sie müssen Ihrem Wunsch nicht entsprechen, aber viele werden es tun, um am Ende eine wertvolle Arbeitskraft zu halten. 
 
Die sicheren Alternativen 
Wer nach der Auszeit zu einem sicheren Arbeitsplatz zurückkehren möchte, ist mit den Ansparalternativen in der Vorbereitung seines Sabbaticals am besten bedient. Dazu wird über angesparte Überstunden, über Lohnverzicht oder über eine Teilzeitvereinbarung bei Vollzeittätigkeit ein Arbeitszeitguthaben aufgebaut. Dieses wird später für die angestrebte Auszeit genutzt. 
 
Wie bei der Alternative über einen Sonderurlaub, sind Sie bei diesen Lösungsmöglichkeiten weiterhin gesetzlich versichert und der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Bei einigen dieser Alternativen müssen Sie mindestens sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt sein. Das gilt für den Lohnverzicht und die Teilzeitvereinbarung. 
 
Die weniger sicheren Alternativen 
Sie möchten zwar aber an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sind aber dann nicht darauf angewiesen, während der Auszeit gesetzlich versichert zu sein? Dann ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis über eine Freistellung möglicherweise eine Alternative für Sie. Während der Auszeit müssen Sie sich selbst um ihre Versicherungsfragen kümmern, jedoch wartet der Arbeitsplatz nach dem Sabbatical weiterhin auf Sie. 
 
Der radikale Schnitt 
Bereits oben wurde sie angesprochen, die radikalste Alternative: Sie kündigen ihr bestehendes Arbeitsverhältnis. Hier nutzen Sie dann die Übergangsphase zu einem neuen Job, um Ihren Traum von der Auszeit zu verwirklichen. Dieser Schritt sollte keinesfalls spontan erfolgen. Sie benötigen für Ihre geplante Auszeit ausreichend finanzielle Mittel. Etwas Planung ist deshalb wichtig. In manchen Lebensphasen kann dieser radikale Schritt genau die richtige Entscheidung sein. Manche Arbeitnehmer nutzen ihn, um einmal über ganz neue Wege nachzudenken. 
 
Was sie in ihrer Auszeit machen, das entscheiden Ihre persönlichen Vorlieben. Für viele Arbeitnehmer sind längere Aufenthalte im Ausland attraktiv. Manche nutzen das Sabbatical, um eine Sprache zu erlernen, sich sozial zu engagieren oder sich weiterzubilden. Eine Warnung sei jedoch ausgesprochen: Gar nichts zu machen, bekommt den meisten Menschen nicht. Absolutes Nichtstun würde sich nicht nur in ihrem Lebenslauf nicht gutmachen, es bekommt wahrscheinlich auch Ihrer Psyche nicht. Sabbatjahre dienen der Verwirklichung persönlicher Wunschprojekte. Sie sind weniger dazu angedacht, auf der Couch in gewohnten Gefilden vor dem Fernseher zu versinken.