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Arbeiten ohne Tageslicht - Eine Belastung für Körper, Geist und Seele

Veröffentlicht am 12.10.2020
Arbeiten ohne Tageslicht - Eine Belastung für Körper, Geist und Seele
Tageslicht ist wichtig für den Biorhythmus eines Menschen und nimmt massgeblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit. Seine stimulierende Wirkung auf den menschlichen Organismus lässt sich nicht ohne Weiteres durch künstliches Licht ersetzen. Insoweit ist ein Arbeitsplatz mit einer ausreichenden Tageslichtbeleuchtung massgeblich für das Gleichgewicht von Körper, Geist und Seele. Doch nicht immer steht an einem Arbeitsplatz Tageslicht zur Verfügung. Dann muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Tageslichtmangel durch entsprechende Massnahmen kompensiert wird.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Rechtsgrundlage für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind Art. 328 OR (Obligationenrecht) und das Arbeitsgesetz. Nach Art. 6 Abs. 1 ArG ist ein Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen und angemessenen Massnahmen zu treffen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Das gilt auch für die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz, für die in der Schweiz folgende gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten:
  • Nach Art. 15 Abs. 1 ArGV 3 müssen unter anderem Arbeitsplätze entsprechend ihrer Verwendung natürlich oder künstlich beleuchtet sein.
  • Räume ohne Tageslicht dürfen gemäss Art. 15 Abs. 3 ArGV 3 nur unter der Voraussetzung als Arbeitsraum genutzt werden, wenn durch besondere organisatorische oder bauliche Massnahmen sichergestellt ist, dass sie den Anforderungen des Gesundheitsschutzes genügen.
  • Von ständigen Arbeitsplätzen muss nach Art. 24 Abs. 5 ArGV 3 die Sicht ins Freie gewährleistet sein. Ist kein Fenster vorhanden, ist die Einrichtung eines ständigen Arbeitsplatzes nur unter der Voraussetzung zulässig, dass besondere organisatorische oder bauliche Massnahmen sicherstellen, dass die Anforderungen des Gesundheitsschutzes eingehalten werden.
Nach ständiger Praxis der Verwaltungsbehörden handelt es sich um einen ständigen Arbeitsplatz, wenn dieser Arbeitsbereich mehr als zweieinhalb Tage in der Woche von einem Arbeitnehmer oder von anderen Personen besetzt ist. Auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers werden nach Massgabe des Einzelfalls Ausnahmeregelungen bewilligt. Dafür muss der Arbeitgeber eine andere Massnahme treffen. Das gilt auch dann, wenn die Umsetzung der Vorschrift eine unverhältnismässige Härte für den Arbeitgeber bedeuten würde.
 
Warum Tageslicht (nicht nur) am Arbeitsplatz so wichtig ist
Tageslicht ist verantwortlich für die Bildung von Serotonin und Melatonin. Fehlt es, wird die Ausschüttung des Glückshormons Serotonin behindert, das massgeblichen Einfluss auf das menschliche Wohlbefinden hat. Parallel dazu wird durch fehlendes Tageslicht die Produktion des Schlafhormons Melatonin verringert, das nur bei Dunkelheit in das Blut abgegeben wird. Bei Tageslichtmangel wird mehr Melatonin gebildet. Es kann zu Lichtmangelerscheinungen kommen, die unterschiedlich ausgeprägt sein können. Ein Tageslichtmangel kann zu einer gedrückten Stimmung, verminderter Leistungsfähigkeit, zu Konzentrationsstörungen, zu Energie- und Antriebslosigkeit sowie zu Unausgeglichenheit und allgemeinem Unwohlsein führen. Hält dieser Zustand über einen längeren Zeitraum an, kann es in Folge zu ernsthafteren Erkrankungen kommen. Diese gesundheitlichen Folgen können auch nicht im Sinne von Arbeitgebern sein, die zur Produktivitätssteigerung an fitten und gesunden Arbeitnehmern interessiert sein müssten.
 
Mangelndes Tageslicht am Arbeitsplatz kompensieren
Manche Arbeiten finden in Lagerhallen, an Flughäfen oder an anderen Orten statt, an denen kein oder nicht ausreichend Tageslicht zur Verfügung steht. Dann sind Arbeitgeber verpflichtet, den Tageslichtmangel durch entsprechende Massnahmen auszugleichen. Zu diesen Massnahmen gehören beispielsweise tageslichtähnliche, künstliche Beleuchtungssysteme. Anerkannte organisatorische Kompensationsmassnahmen sind ausserdem bezahlte zusätzliche Pausen sowie eine Rotation mit Arbeitsplätzen, die über einen hohen Tageslichtanteil verfügen. Die praktische Umsetzung der Sicherheit am Arbeitsplatz kann sich bisweilen schwierig gestalten. Dennoch stehen Unternehmer in der Pflicht, unter anderem für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen.
 
Gesundheit am Arbeitsplatz: Tipps für mehr Tageslicht im betrieblichen Alltag
Einerseits steht der Arbeitgeber in der Pflicht, für Tageslicht oder ausreichende künstliche Lichtquellen im beruflichen Alltag zu sorgen. Aber auch Sie als Arbeitnehmer sollten jede Gelegenheit nutzen, um so viel Tageslicht wie möglich zu "tanken", um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden. Die nachfolgenden Tipps machen es Ihnen leichter, mehr Sonne in Ihren betrieblichen Alltag zu integrieren:
  • Verbringen Sie insbesondere die Mittagspause im Freien und kürzere Pausen in Räumen mit Tageslicht.
  • Nutzen Sie jede (erlaubte) Gelegenheit während des betrieblichen Alltags, um frische Luft zu schnappen.
Um einen Ausgleich zu schaffen, sollten Sie sich in Ihrer Freizeit möglichst häufig draussen aufhalten und hier beispielsweise sportlichen Aktivitäten nachgehen. Das gilt auch für die Herbst- und Wintermonate, wenn die Tage kürzer und die Nächte länger werden. Dann können Sie gegebenenfalls zusätzliche Lichtquellen wie Tageslichtlampen oder Farblampen nutzen, um Ihre Gesundheit zu schützen.