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Krankgeschrieben? Das ist für Sie als Arbeitnehmer wichtig

Veröffentlicht am 21.09.2020
Krankgeschrieben? Das ist für Sie als Arbeitnehmer wichtig
Ob Magenverstimmung oder Masern, Allergie oder Atemwegsinfektionen: Wer nicht arbeitsfähig ist, wird krankgeschrieben. Bei vielen Arbeitgebern wird es so gehandhabt, dass ab dem dritten Tag eine Krankmeldung vom Arzt zu attestieren ist. Doch es gibt noch weitere Pflichten und natürlich auch Rechte für Sie als Arbeitnehmer. Diese Zusammenfassung bietet Ihnen alles Wichtige.
Arbeits- und Berufsunfähigkeit - Was macht das für einen Unterschied?
Wer generell in seinem Beruf einsatzfähig ist, aber aktuell krankgeschrieben wird, ist arbeits-, jedoch nicht berufsunfähig. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig. Dies ist beispielsweis bei einem Friseur mit einer Allergie oder bei einem Bauarbeiter mit einer Bandscheibenproblematik der Fall. Diese Differenzierung ist wichtig. Denn sie ist eng mit Regelungen aus dem Arbeits- und dem Sozialversicherungsrecht verknüpft. So erhält ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit zunächst Entgeltfortzahlung durch das Unternehmen, in dem er beschäftigt ist. Beim berufsunfähigen Mitarbeiter wird geprüft, ob eine Umschulung in einen anderen Beruf möglich wäre. Natürlich kann sich auch aus einer Arbeitsunfähigkeit die Berufsunfähigkeit entwickeln. Insbesondere bei psychischen Problemen, etwa dem Burnout, ist das gar nicht so selten. Der Arzt kann Sie dabei unterstützen, Arbeits- und Berufsunfähigkeit genau zu unterscheiden.
 
Kurieren Sie sich aus
Von keinem Arbeitnehmer darf verlangt werden, dass er krank ins Unternehmen kommt. Sie haben den Anspruch, sich zu schonen und gesund zu werden. Während Ihrer Krankheit erhalten Sie Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, bei Erkrankungen von mehr als sechs Wochen Krankengeld durch Ihre gesetzliche beziehungsweise private Krankenkasse. Sollten Sie einen Unfall gehabt haben, gibt es ein spezielles Verletztengeld für Sie. Auch Übergangsgeld kann bei Arbeitsunfähigkeit bezahlt werden. Zum Beispiel dann, wenn für die Regeneration eine Rehamaßnahme wichtig ist. Oft herrscht der Irrtum, dass diese ganzen Rechte nur für den in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer gelten. Doch auch Teilzeitjobs und geringfügige Beschäftigungen haben diese Regelungen. Sie sind im Urlaub krank geworden? Dann können Sie sich ebenfalls krankschreiben lassen und die Urlaubstage verschieben. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dass Sie die vertraglich vereinbarten Urlaubstage für Ihre Erholung auch wirklich nutzen können.
 
Ihre Pflichten im Krankheitsfall
Es ist wichtig, dass Sie dem Arbeitgeber umgehend Bescheid sagen, wenn Sie nicht arbeiten können. Diese Entschuldigung ist das A und O, damit im Unternehmen geplant werden kann, welche Aufgaben nun zu verteilen sind. Wann ein Attest des Arztes zu erbringen ist, ist Sache des Unternehmens. Normalerweise wird dies ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit verlangt. Der Arbeitgeber kann eine Krankschreibung durch den Arzt aber auch ab dem ersten Tag generell verlangen oder wenn er Zweifel hat, dass der Arbeitnehmer wirklich krank ist. Sie haben auch die Pflicht, zu Ihrer Regeneration beizutragen. Das bedeutet: Ihr Verhalten muss der Krankheit angemessen sein. Während Sie bei einem Infekt das Bett hüten, können Sie bei einem Burnout durchaus Sport machen oder Spazierengehen, wenn das Ihrer Erholung dienen kann. Was natürlich nicht erlaubt ist, ist Schwarzarbeit. Beispielsweise darf ein kranker Bauarbeiter die Berufsunfähigkeit nicht für einen kleinen Nebenverdienst nutzen. Zum einen macht er sich dadurch strafbar und zum anderen ist dies ein Kündigungsgrund. Zusätzlich ist dies für die Regeneration nicht sonderlich fördernd.
 
Arbeiten trotz Krankschreibung?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben eine Krankschreibung für acht Tage, doch am fünften Tag sind Sie wieder fit.  Wenn Sie den Plan haben, den Arbeitgeber wieder zu unterstützen, dürfen Sie das. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht. Besser ist es oft, die acht Tage einzuhalten, damit die Regeneration durch die ärztlich verordnete Krankschreibung auch wirklich nachhaltig ist. Es besteht im Übrigen eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, der im Krankheitsfall seinen Beitrag zu leisten hat, dass Sie wieder gesund werden. Ein weiteres Diskussionsthema ist es auch, ob ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer anrufen darf. Es gilt, dass Sie als Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, erreichbar zu sein. Auch nicht für eventuelle Kontrollen des Unternehmens, ob Sie auch wirklich krank sind. Nicht selten schätzen es Arbeitgeber beziehungsweise Kollegen auch, wenn Sie von Ihnen während der Krankschreibung wichtige berufliche Informationen erhalten können. Wenn Sie einen Schnupfen haben, können Sie dies natürlich tun. Bei einem Burnout ist es oft besser, wenn Sie sich ungestört erholen können.