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Das befristete Arbeitsverhältnis: Vorteile in der Ära von Corona

Veröffentlicht am 07.09.2020
Das befristete Arbeitsverhältnis: Vorteile in der Ära von Corona
In der Coronakrise ist die Arbeitsform des befristeten Arbeitsverhältnisses beliebt geworden. Der befristete Arbeitsvertrag entwickelt sich bei den momentan geschwächten wirtschaftlichen Verhältnissen vergleichsweise gut. Die Recherche im Portal jobs.ch dokumentiert, dass solche Arbeitsverhältnisse während der Coronakrise eher möglich sind als die feste Anstellung. Mehr dazu bietet Ihnen unser Überblick.
Was ist das Besondere an einem befristeten Arbeitsvertrag?
Die Bezeichnung betont bereits das Merkmal, das dieses Arbeitsverhältnis charakterisiert: Eine Festanstellung des jeweiligen Arbeitnehmers ist nicht vorgesehen, da der Einsatz des Mitarbeiters im Unternehmen befristet ist. Das bedeutet in diesem Zusammenhang, dass keine ordentliche Kündigung erfolgt. Es besteht aber die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung. Und die ist insbesondere für den Arbeitnehmer oft von hoher Bedeutung. Denn in der Corona-Ära nutzen viele Berufstätige die befristete Tätigkeit, um den möglichen Einkommensausfall durch die Kurzarbeit ihres normalen Arbeitgebers zu kompensieren. Es ist wichtig, umgehend für das Unternehmen verfügbar zu sein, wenn die Kurzarbeit wieder entfällt. Übrigens: Eine Probezeit gibt es bei den befristeten Arbeitsverträgen auch nicht. Für beide - Arbeitnehmer und Arbeitgeber - ist eine Befristung von Arbeitsverträgen in der Corona-Ära mit einer Reihe überzeugenden Vorteilen verbunden.
 
Drei wichtige Vorteile für das Unternehmen:

1. Kündigungen vermeiden

In wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen sind Personaleinstellungen nicht ganz unkompliziert. Die Weiterentwicklung der Pandemie mit ihren ökonomischen Konsequenzen ist schwierig zu prognostizieren. Kündigungen sollen natürlich vermieden werden. Eine befristete Anstellung ist in diesem Kontext die optimale Lösung. Früher diente sie insbesondere der Kompensation von krankheits- und urlaubsbedingten Ausfällen in Unternehmen sowie zum Ermöglichen der idealen Bearbeitung von Auftragsspitzen und besonderen Projekten. Heute kann damit ein Unternehmen besonders gut für die Coronaphase gerüstet werden.

2. Arbeitnehmer rekrutieren
Wenn die Coronaphase überwunden ist, wird sich auch der Personalbedarf wieder verbessern. Unternehmen, die befristete Arbeitnehmer eingestellt hatten, können nun aus einem Bewerberpool diejenigen rekrutieren, die durch gute Leistungen das Unternehmen von sich überzeugen konnten. Das Recruiting kann somit vereinfacht werden.

3. Von Inspirationen profitieren
Häufig sind neue Mitarbeiter diejenigen, die innovative und neue Ideen mit ins Unternehmen bringen. Das sind Inspirationen, von denen ein Unternehmen nachhaltig profitieren kann – insbesondere, wenn bisher das Motto "das haben wir immer schon so gemacht" herrschte.
 
4. Gesetzliche Regelung

Wichtig ist für das Unternehmen eine gesetzliche Regelung. Es ist nicht erlaubt, dass befristete Arbeitsverhältnisse aneinandergereiht werden, damit eine Festanstellung vermieden wird!
 
Drei wichtige Vorteile für den Arbeitnehmer:
 
1. Kurzarbeitergeld aufstocken
Ein Arbeitnehmer, der sich aufgrund der Coronakrise in Kurzarbeit befindet, kann die Einbussen seines Einkommens durch eine befristete Anstellung kompensieren. Der normale Lebensstandard kann beibehalten und regelmässig eintreffende Rechnungen können bezahlt werden.
 
2. Sich als Arbeitnehmer empfehlen
Es gibt drei Kategorien von Arbeitnehmern, die sich für die zeitlich begrenzte Anstellung bei einem Unternehmen interessieren: Die, deren Unternehmen sich aktuell in Kurzarbeit befindet. Die, die einen Wechsel des Arbeitsplatzes anstreben und die, die arbeitslos sind. Alle drei können profitieren, indem sie ihre Expertise und Einsatzfreude demonstrieren. Ein Arbeitgeber wird das sicherlich registrieren.
 
3. Sich weiterbilden

Neue Arbeitsplätze sind immer auch mit neuen Eindrücken, Methoden und Inspirationen verbunden. Wer sich gerne weiterbilden möchte, ist mit der befristeten Anstellung genau richtig. Weiterbildung ist in der Praxis fachkundig und facettenreich möglich.
 
Wichtig für den Arbeitnehmer sind die aktuell gültigen steuerrechtlichen Regelungen: Auch das Einkommen, dass er im Rahmen einer befristeten Anstellung aus dem Vertrag mit dem Unternehmen verdient, ist natürlich zu versteuern. Eine wertvolle Unterstützung beim korrekten Ausfüllen der Steuererklärung ist der Steuerberater, da die Kurzarbeit und eine Temporärstelle bei einem zusätzlichen Unternehmen berücksichtig werden muss.