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Das Zwischenzeugnis - Ihr gutes Recht

Veröffentlicht am 23.01.2020
Das Zwischenzeugnis - Ihr gutes Recht
Das Zwischenzeugnis ist keine Gunst des Arbeitgebers. Das Arbeitsrecht verpflichtet Ihren Chef dazu, Ihnen ein solches Zeugnis auszustellen, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Sie bewegen sich auf sicherem Gebiet, weil genau geregelt ist, was in dem Zwischenzeugnis stehen und innerhalb welcher Zeitspanne es ausgestellt werden muss.
Wann brauchen Sie ein Zwischenzeugnis?
Nehmen wir an, in Ihrer Abteilung hat es Umstrukturierungen gegeben. Oder Sie sind versetzt worden. Oder ein neuer Vorgesetzter führt die Geschäfte. Das alles sind Gründe, die Ihnen ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis geben. Berechtigtes Interesse bedeutet: Ihr Chef kann Ihnen die Ausstellung des Zeugnisses nicht verweigern. Liegen solche Gründe nicht vor und wollen Sie trotzdem eine Rückmeldung Ihres Leistungsstandes haben, steht Ihnen eine schriftliche Mitarbeiterbeurteilung zu. 

Brauchen Sie das Zwischenzeugnis für einen geplanten Stellenwechsel?
Sie spielen mit dem Gedanken, das Unternehmen zu wechseln und benötigen ein aussagekräftiges Zwischenzeugnis. Das ist im Sinne des Arbeitsrechtes kein berechtigtes Interesse. Wenn Sie dennoch ein Zwischenzeugnis erwirken wollen, müssen Sie Gründe aus dem Umkreis des 'Berechtigten Interesses' vorbringen. Hat es gerade keine Umstrukturierung, Versetzung und auch keinen neuen Vorgesetzten gegeben, versuchen Sie es mit anderen Argumentationen. Das könnte eine längere Job-Auszeit sein, die Aufnahme eines Bankkredites oder die Tatsache, noch niemals ein aussagekräftiges Zeugnis erhalten zu haben. 

Wie sieht ein aussagekräftiges Zwischenzeugnis aus?
Ein Zwischenzeugnis ist verdichtet, relevant, differenziert. Ein professioneller Personaler bringt alle Informationen auf einer Seite unter. Vertrauen Sie aber der Kompetenz Ihrer Personalabteilung nicht blind, sondern lesen Sie das Zwischenzeugnis gründlich durch. Der erste Teil beinhaltet die Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren Aufgabengebieten jetzt und in der Vergangenheit. Stimmt alles? Haben sich keine Rechtschreibfehler eingeschlichen? Der Hauptteil schildert Ihre Leistungen und Ihr Verhalten. Die Zeugnissprache steckt voller Codes, mit denen schlechte Bewertungen freundlich umschrieben werden. Haken Sie bei fragwürdigen Wendungen nach, suchen Sie im Zweifelsfall das Gespräch mit dem Zeugnisgeber. Eine Schlussformel rundet das Zwischenzeugnis ab. Ihr Arbeitgeber bedankt sich für die Zusammenarbeit und hofft auf eine weitere Zukunft. 

Wie lange darf sich der Arbeitgeber für das Zwischenzeugnis Zeit lassen?
Hier gibt es keine klaren Fristen. Zwei Wochen bis zwei Monate entsprechen dem Üblichen. Und wenn das Unternehmen die Ausstellung verweigert? - Das ist nur erlaubt, wenn kein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden kann. Suchen Sie im Falle einer Ablehnung immer zuerst das Gespräch. Im nächsten Schritt formulieren Sie eine schriftliche Mahnung - damit ist das Ansinnen fixiert und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung juristisch verwertbar. Weigert sich Ihr Chef immer noch, zu testieren, können Sie vors Arbeitsgericht ziehen. Solcherlei Verfahren gelten als unkompliziert und sind kostenlos. Aber Achtung: Nicht mit Kanonen nach Spatzen schiessen! Wenn Sie weiterhin im Unternehmen bleiben und dort Karriere machen wollen, sollten Sie Ihr Ansinnen möglichst auf dem moderaten Verhandlungsweg durchsetzen.