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Kündigung in der Probezeit: Was ist dabei wichtig?

Veröffentlicht am 02.12.2019
Kündigung in der Probezeit: Was ist dabei wichtig?
Die Probezeit ist ein wichtiges Mittel, damit ein neues Arbeitsverhältnis überprüft werden kann. Passen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirklich zusammen? Ist es wirklich der Traumjob? Der Wunschkandidat? Wenn sich die Erwartungen nicht erfüllen und dies in der Probezeitphase unverrückbar scheint, kann gekündigt werden. Hier entdecken Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Der Sinn der Probezeit im kompakten Überblick
Sich gegenseitig ausgiebig beschnuppern, den neuen Mitarbeiter beziehungsweise Arbeitsplatz kennenlernen. Das ist der Sinn von Probearbeitszeitverhältnissen, die im Idealfall in eine für beide Parteien wertvolle Bindung führen. In der Schweiz ist dafür ein Monat die normale Regelung, die allerdings (vertraglich und vor allem schriftlich fixiert) auf bis maximal drei Monate erweitert werden darf. Die Probezeitbindung dient dazu, den Eindruck, den man voneinander im Vorstellungsgespräch gewonnen hat, zu vertiefen. Dabei gilt es nicht nur, sich von beruflichen Kompetenzen zu überzeugen. Auch menschlich sollte es passen, da die Harmonie im Team ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für Unternehmen ist. Wer der Meinung ist, dass sich das Arbeitsverhältnis alles andere als ideal gestaltet, kann es durchaus auch in der Probezeit kündigen. Bei sieben Tagen Kündigungsfrist ist das darauffolgende Engagement im jeweiligen Unternehmen durchaus zumutbar gestaltet.
 
Sieben Tage sind die Regel
Normalerweise ist die Kündigungsfrist für ein Probearbeitszeitverhältnis in der Schweiz sieben Tage. Auch dies kann jedoch anders gestaltet werden und ist dann grundsätzlich schriftlich zu fixieren, da es Bestandteil der Vereinbarung mit arbeitsrechtlichem Charakter geworden ist. Auch die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Dazu ist es wichtig, dass sie in der gesetzlichen Kündigungsfrist auch beim Arbeitgeber eintrifft. Wer die Sicherheit schätzt, kann hier ein Einschreiben verwenden. Die Regelungen sind also genauso wie bei der Kündigung eines klassischen Arbeitsverhältnisses. Auch eine fristlose Kündigung ist in der Probezeit möglich. Im Gegensatz zur normalen Probezeitkündigung, die ohne Angabe von Gründen erfolgen kann, braucht es hierzu allerdings einen Grund. Dieser sollte auch nachweisbar und natürlich rechtlich auch in Ordnung sein.
 
Sonderreglungen für die Kündigung in der Probezeit
Die Sonderregelungen, die Sie zur Probezeitkündigung wissen sollten, haben vor allem mit den damit verbundenen Terminen zu tun. So gibt es Tatsachen, die die Probezeit und damit auch die Möglichkeit der Kündigung in der Probezeit nach hinten rücken. Dazu gehören Militär- beziehungsweise Zivildienst, aber auch Krankheitsphasen. All dies beeinflusst den Probezeitraum, um Mitarbeitern und Unternehmen die Gelegenheit zu ermöglichen, sich wirklich optimal kennenzulernen. Urlaub oder Schwangerschaft beeinflussen den Probezeitraum allerdings nicht. Zudem ist es auch wichtig zu beachten, dass auch am Tag vor Probezeitende noch gekündigt werden kann. Die Kündigungsfrist von sieben Tagen ist auch hier ganz normal. Allerdings gilt eines unbedingt zu beachten: Kommt die Kündigung nicht rechtzeitig an, gilt die Probezeit als bestanden und alles wird in ein klassisches Arbeitsverhältnis mit den dazugehörigen Regelungen überführt.