Sie betreuen Klienten mit diversen Krankheitsbildern im ambulanten psychiatrischen Bereich und verantworten die Planung, Steuerung sowie Kontrolle sämtlicher Schritte im Versorgungsprozess. Vorausgesetzt werden eine anerkannte Ausbildung auf Tertiärstufe, mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung in der klinischen Betreuung sowie die gesetzliche Befugnis, eigenständig Bedarfsabklärungen vorzunehmen.
(KI generierte Zusammenfassung)
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