Die Tätigkeit umfasst die Beratung und Begleitung von Jugendlichen, Erwachsenen, Paaren und Familien im Rahmen der freiwilligen Sozialberatung sowie die Abklärung des Sozialhilfeanspruchs zur Wiedererlangung wirtschaftlicher und sozialer Eigenständigkeit. Zudem werden Abklärungen im Kindesschutz vorgenommen, Betroffene in der Suchtberatung unterstützt und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachstellen gepflegt. Erforderlich sind ein abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit (FH) sowie Grundkenntnisse in Sozialversicherungen, Sozialhilfe und ZGB.
(KI generierte Zusammenfassung)
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