Tiere am Arbeitsplatz - darf mir der Chef die Mitnahme verbieten? - zentraljob.ch
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Tiere am Arbeitsplatz - darf mir der Chef die Mitnahme verbieten?

Veröffentlicht am 01.02.2024 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Es gibt Situationen, an denen es notwendig oder gewünscht ist, das Haustier mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Nicht alle Tiere sind dafür geeignet, in der Regel sind es Hunde, die ihr Herrchen oder Frauchen begleiten sollen. Ohne Grund darf Ihnen der Chef die Anwesenheit Ihres Haustieres nicht verbieten. Es gibt aber einige Gründe, die dagegen sprechen und die Sie als Arbeitnehmer respektieren müssen.
Keine gesetzliche Grundlage für die Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz

Für die Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage. Dies bedeutet, dass es nicht automatisch verboten ist. Dennoch kann Ihr Arbeitgeber Einwände haben, die Sie als Mitarbeiter akzeptieren müssen. Vorrangig stehen die Vorgaben der Hygiene der Mitnahme eines Haustieres an den Arbeitsplatz entgegen.

Somit sind Hunde und Katzen an allen Arbeitsplätzen tabu, an denen spezifische Hygienevorgaben eingehalten werden müssen. Gleiches gilt in der Regel für Grossraumbüros und für Büros, in denen Kunden empfangen werden. Sind Mitarbeiter gegen Tierhaare allergisch, kann der Hund ebenfalls nicht mitgenommen werden. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, dem Tier während Ihrer Arbeitszeit einen ruhigen Platz zuzuweisen, ist es besser, auf die Begleitung durch das Tier zu verzichten.

Schaffen Sie für Ihren Hund eine angenehme Umgebung

Haben Sie die Erlaubnis, Ihren Hund mit an Ihren Arbeitsplatz zu nehmen, sollten Sie zwingend auf eine angenehme Umgebung achten. Ihr Vierbeiner sollte in einer ruhigen Ecke auf Sie warten.
Sauberkeit ist sehr wichtig, wenn Sie Ihr Tier mitnehmen möchten. Unangenehme Gerüche können dazu führen, dass Ihnen die Genehmigung versagt wird. Eine gute Erziehung des Tieres ist eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Begleitung eines Hundes an den Arbeitsplatz.

Er darf die Arbeitsatmosphäre nicht durch Unruhe oder ständiges Bellen stören. Auch sollte er keine Probleme mit fremden Menschen und einer gewissen Unruhe haben. Wenn all diese Punkte berücksichtigt werden, ist es in der Regel kein Problem, wenn Sie sich von Ihrem vierbeinigen Liebling zur Arbeit begleiten lassen.