Was passiert, wenn Beschäftigte nach dem Urlaub nicht rechtzeitig erscheinen? - zentraljob.ch
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Was passiert, wenn Beschäftigte nach dem Urlaub nicht rechtzeitig erscheinen?

Veröffentlicht am 05.10.2023 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Wenn eine Erkrankung oder ein Streik einer rechtzeitigen Rückkehr aus dem Urlaub im Wege steht, fragen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was in einem solchen Fall zu tun ist.
Eine Erkrankung wird rechtlich anders eingeordnet als eine Naturkatastrophe

Wichtig ist die Unterscheidung, ob die Ursache der verhinderten Rückkehr in der Person des Arbeitnehmers liegt oder sogenannte "höhere Gewalt" dafür verantwortlich ist. In der Person des
Arbeitnehmer liegen klar unvermeidbare Umstände wie eine Krankheit oder ein Unfall. Hingegen liegen äussere Umstände vor, wenn Sie beispielsweise durch einen Streik, einen Vulkanausbruch oder ein Erdbeben nicht in der Lage sind, wieder an Ihren Wohnort - und auch Ihren Arbeitsplatz - zu gelangen.

Falls die Gründe der Verhinderung in Ihrer Person liegen, wird weiterhin unterschieden zwischen Arbeitsunfähigkeit und Ferienunfähigkeit. Diese Unterscheidung müssen Sie unbedingt auch in einem ärztlichen Attest nachweisen. Gerade wenn man sich auf einer Auslandsreise befindet und nicht am Heimatort, wird dieser Aspekt häufig vergessen, was zu Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber führen kann.

Beweispflicht der Ferienunfähigkeit hat der Arbeitnehmer

Ein ärztliches Attest ist der Beweis, dass Sie nicht in der Lage sind, sich - beispielsweise durch
einen Unfall oder eine schwere Grippe - ausreichend zu erholen. Achten Sie auf jeden Fall darauf,
dass es korrekt ausgestellt wird. Das Stichwort Ferienunfähigkeit darf in diesem Zusammenhang auf keinen Fall fehlen. Stempel, Datum und Unterschrift sind weitere wesentliche Merkmale eines
ärztlichen Attests, die vorhanden sein müssen, damit es anerkannt wird.

Bleiben Sie bei unvorhergesehenen Situationen im Kontakt mit Ihrem Unternehmen

Generell gilt: Die Ferien sollen unbedingt der Erholung dienen. Dies sehen auch die meisten Betriebe so. Es liegt im Interesse eines Unternehmens, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich ausreichend erholen. Eine schöne Urlaubszeit ist also durchaus im Sinne Ihrer Vorgesetzten. Aus diesem Grund dürfen Sie sich freuen, dass Sie die verpassten Tage nachholen können und das
Ärgernis durch eine unvermeidbare Krankheit im Nachhinein wenigstens einen positiven Aspekt hat.

Wer im guten Kontakt mit dem Betrieb steht und sich bei unvorhergesehenen Ereignissen - sei es ein Unfall oder eine Naturkatastrophe, die eine rechtzeitige Rückkehr verhindert - direkt meldet, sollte auf Verständnis beim Arbeitgeber hoffen können. Schliesslich wissen auch Chefs, dass man manche Ereignisse nicht verhindern kann, und freuen sich darüber, wenn Sie wieder am Arbeitsplatz erscheinen, auch wenn es ein paar Tage länger bis zu Ihrer Rückkehr dauert.