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Albtraum Mobbing am Arbeitsplatz - wie funktioniert eine effektive Gegenwehr?

Veröffentlicht am 12.01.2023 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
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Es beginnt mit Tuscheln und Lästern. Später gesellen sich grundlose Kritik an der Arbeit,
Beschimpfungen, Drohungen und vollkommene Ausgrenzung hinzu. Mobbing hat viele Gesichter, aber nur ein Ziel, nämlich den betroffenen Mitarbeiter aus einer Abteilung oder dem Unternehmen zu entfernen. Für Betroffene wird der Gang zur Arbeit zum Albtraum mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Privatleben. Doch es einige Möglichkeiten für Arbeitnehmer, sich dagegen effektiv zu wehren.
Charakteristische Merkmale von Mobbing am Arbeitsplatz

Es sind vor allem zwei Merkmale, die charakteristisch für Mobbing am Arbeitsplatz sind. Der
Betroffene erfährt systematisch Schikanen seitens eines oder mehrerer Kollegen. Doch auf diesen
Kreis ist Mobbing nicht beschränkt. Es gibt durchaus auch Vorgesetzte, die Mitarbeiter mobben, was dann mit dem Begriff "Bossing" umschrieben wird. Ziel ist in allen Fällen, den Mitarbeiter aus der Abteilung oder dem Unternehmen zu "entfernen".

Zielgerichtet und systematisch sind die beiden charakteristischen Merkmale, die aus einzelnen Verfehlungen Mobbing werden lassen und damit eine strafbare Handlung. Eine weitere Voraussetzung für Mobbing ist fortgesetztes beziehungsweise wiederholtes Handeln, das zu einem Leidensweg beim Betroffenen führt.

Beispiele für Mobbing sind:
  • Herabwürdigen der Arbeitsleistung
  • Vernichtende Beurteilungen
  • Verbale Drohungen
  • Anweisungen für ehrmindernde, nutzlose oder unlösbare Aufgaben
  • Schikanöse Anweisungen
  • Sachlich nicht begründbare Häufung von Arbeitskontrollen
  • Ausschluss von der betrieblichen Kommunikation - Ausgrenzung aus dem betrieblichen Geschehen
  • Schlimmstenfalls tätliche Angriffe bis hin zur sexuellen Belästigung
Es gibt Branchen und Berufsgruppen, in denen Mobbing häufiger anzutreffen ist. Das gilt
insbesondere für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse wie beispielsweise die Verwaltung, den
Pflegebereich und Schulen. Der Schwerpunkt in der Privatwirtschaft liegt vor allem bei Banken und
Versicherungen.

Von Mobbing verschont werden unter anderem Berufskraftfahrer und Landwirte, die sich
stattdessen durch einen sehr respektvollen Umgang miteinander auszeichnen. Ebenfalls interessant ist, dass es vor allem Frauen sind, die mobben. Sie sind aber auch weitaus häufiger Opfer von Mobbingattacken als Männer.

Mobbing am Arbeitsplatz und seine Ursachen

Eine schlechte Arbeitsorganisation und ein schlechtes Betriebsklima sind ein guter Nährboden für
Mobbing. Unterforderte, überlastete oder gelangweilte Vorgesetzte fokussieren sich dabei gern auf stille, kontaktarme und unsichere Mitarbeiter, an denen sie sich durch Mobbingaktionen abreagieren. Anders verhält es sich mit Mobbing unter Kollegen, das häufig getragen wird von Rivalitäten und Konkurrenzdenken. Mobber zeichnen sich durch ein geringes Selbstwertgefühl und einen fehlenden Wertekanon aus.

Sie brauchen Menschen, an denen sie sich abreagieren, um ihr eigenes Ego zu
stärken und um über Fehler und Unzulänglichkeiten hinwegzutäuschen. Tatsächlich ist Mobbing am Arbeitsplatz vor allem ein Gruppenphänomen und weniger die Tat eines Einzelnen. Dieses
Mobbing-System besteht regelmäßig aus einem Hauptagitator, das ist der eigentliche Täter, dem
Opfer sowie Mitläufern, Zuschauern und Wegschauern.

Ursachen für Mobbingattacken unter Kollegen sind keineswegs Schwäche, sondern Neid auf gute
Leistungen und Erfolge, ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten, eine charismatische Persönlichkeit
und Ausstrahlung oder ein intaktes und glückliches Familienleben.

Was Sie als Mobbingopfer tun können

Suchen Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Hilfe und Unterstützung. Denn je weiter sich
die Mobbingspirale dreht, umso desaströser wird Ihre Lage, sodass Ihre Handlungsfähigkeit
kontinuierlich abnimmt. Eine Legaldefinition für Mobbing gibt es in den Schweizer Gesetzen nicht.
Doch es gibt verschiedene Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten, mit denen Sie sich gegen Mobber zur Wehr setzen können.
  1. Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber nach Art. 328 OR (Obligationenrecht) verpflichtet, die Persönlichkeit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und überdies für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen.
     
  2. Hat der Arbeitgeber infolge von Mobbingaktivitäten Ihnen als Mobbingopfer gegenüber eineKündigung ausgesprochen, so ist diese Kündigung missbräuchlich. Das bedeutet, dass Sie nach Art. 336 OR Kündigungsschutz genießen und gegen die unberechtigte Kündigung rechtlich vorgehen können.
     
  3. Darüber hinaus können Sie gegen den oder die Mobber strafrechtliche Schritte einleiten, zumBeispiel wegen übler Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung, Drohung oder je nach Einzelfall auch wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung.
Wichtig ist, sämtliche Vorfälle mit Datum, Ort und Uhrzeit zu notieren und gegebenenfalls mit Bildern und sonstigen Nachweisen zu dokumentieren. Darüber hinaus gibt es in der Schweiz zahlreiche Beratungsstellen für Mobbing, bei denen Sie Unterstützung und auch strategische Hilfe finden. Die Liste mit Adressen ist abrufbar unter https://www.mobbing-zentrale.ch/anlaufstellen/.