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Welche Dokumente gehören in die Bewerbungsunterlagen?

Veröffentlicht am 21.04.2022 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
8 Tipps für Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen in der Schweiz zeichnen sich durch Vollständigkeit, Transparenz und Bescheidenheit aus. Für Bewerber geht es darum, sich mithilfe der Bewerbungsunterlagen selbst zu vermarkten Umgekehrt möchten Sie Arbeitgeber und Personaler zuverlässig und umfassend über potenzielle Bewerber informieren. Wer die Schweizer Gepflogenheiten in Bezug auf die Bewerbungsunterlagen kennt, kann seine Erfolgschancen durchaus steigern. Wie Sie mit Ihrer Bewerbung punkten können, das erfahren Sie in den nachfolgenden 8 Tipps.
8 Tipps für erfolgreiche Bewerbungsunterlagen
  1. In der Schweiz legen Personaler und Arbeitgeber grossen Wert auf vollständige Bewerbungsunterlagen. Deshalb enthält eine vollständige Bewerbung immer ein Bewerbungsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf, Kopien von Berufs- und Studienabschlüssen, Kopien sämtlicher Arbeitszeugnisse und gegebenenfalls auch von Weiterbildungen.
     
  2. Bewerbungsunterlagen können nach Ermessen oder auf Verlangen des potenziellen Arbeitgebers um weitere Dokumente erweitert werden. Dazu zählen zum Beispiel Schul- und Ausbildungszeugnisse einschliesslich der Noten, wenn Sie sich direkt nach der Schule, nach Ihrer Berufsausbildung oder nach dem Studium um einen Job bewerben. Nur auf Verlangen des potenziellen Arbeitgebers vorzulegen sind beispielsweise das Leumundszeugnis, der Auszug aus dem Zentralstrafregister oder einen Handschriftenprobe.
     
  3. Schweizer sind bescheiden. Das gilt auch für die Bewerbungsunterlagen. Deshalb kommt es nicht gut an, wenn Kandidaten vollmundig ihre Leistungen anpreisen. Wer seine Kenntnisse sachlich und bescheiden offeriert, hat bessere Chancen. Gleiches gilt auch für akademische Titel, mit denen Sie zu sehr hausieren gehen sollten, da Titel in der Schweiz generell eine geringere Rolle spielen.
     
  4. Nicht bei allen Arbeitgebern in der Schweiz ist ein Bewerbungsschreiben verpflichtend. Erfahrene Personaler raten jedoch dazu. Denn in einem Bewerbungsschreiben haben Sie die Gelegenheit, direkt mit dem Recruiter zu kommunizieren und darzulegen, warum Sie sich gerade bei diesem Unternehmen bewerben und warum Sie der passende Kandidat für die ausgeschriebene Stelle sind. Entscheidend ist, dass Sie nicht die im Lebenslauf bereits enthaltenen Informationen wiedergeben. Stattdessen sollten Sie in das Bewerbungsschreiben Zusatzinformationen aufnehmen, die eine direkte Verbindung zum Stellenangebot aufweisen.
     
  5. Achten Sie beim Lebenslauf auf eine antichronologische Darstellung. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem aktuellsten Job beginnen und dann zeitlich sukzessive bis zu Ihrer Ausbildung zurückgehen. Ihr Lebenslauf sollte drei Seiten nicht übersteigen und mindestens zwei Seiten lang sein. Die Einhaltung dieser formalen Anforderungen ist deshalb wichtig, weil Personaler allenfalls wenige Minuten für die Sichtung der Bewerbungsunterlagen veranschlagen. In dieser kurzen Zeit entscheidet sich, ob Sie im Bewerbungsverfahren einen Schritt weiter kommen oder ausscheiden.
     
  6. Beachten Sie auch den virtuellen Aspekt Ihrer Bewerbung. Die einzelnen beruflichen Stationen sollten durch Absätze voneinander zu unterscheiden sein. Durch Kursivschrift, Fettdruck, Grossbuchstaben oder durch Unterstreichen heben Sie die Begrifflichkeiten im Lebenslauf hervor, die einen direkten Bezug zum Stellenangebot aufweisen. Achten Sie ausserdem auf ein einheitliches Schriftbild in den Bewerbungsunterlagen. Das gilt für den Zeilenabstand ebenso wie für die Schriftart und die Schriftgrösse. Damit die Formatierungen beim Online-Versand erhalten bleiben, verschicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen grundsätzlich im pdf-Format.
     
  7. Verschicken Sie keine Standardbewerbungen, sondern individualisieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen. Das bedeutet, dass Sie im Bewerbungsschreiben und im Lebenslauf das im Stellenangebot beschriebene Anforderungsprofil widerspiegeln. Insoweit sollte insbesondere das Bewerbungsschreiben auf die Stelle zugeschnitten sein und so seine Funktion als "Appetiser" erfüllen.
     
  8. Sofern Ihr Lebenslauf Lücken aufweist, sollten Sie bedenken, dass diese immer Raum für Spekulationen lassen, die sich grundsätzlich negativ auswirken. Kurze Lücken von drei bis vier Monaten bis maximal einem halben Jahr müssen nicht erläutert werden. Alle länger ausfallenden Lücken sollten Sie begründen.

Abschliessend ist festzuhalten, dass sich Bewerbungsfotos in der Schweiz noch immer grosser Beliebtheit erfreuen. Es hilft Personalern und Arbeitgebern, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Dabei geht es um die zu der jeweiligen Stelle passende Kleidung sowie um ein ordentliches und gepflegtes Aussehen, wobei das Bewerbungsfoto nicht allzu lässig ausfallen sollte.