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Welchen Inhalt hat ein Arbeitszeugnis?

Veröffentlicht am 14.04.2022 von Marcel Penn, Marketing- und Verkaufsleiter Classifieds - Bildquelle: Getty Images
Arbeitszeugnis - welche Inhalte sind notwendig?
Arbeitgeber in der Schweiz sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. Um ein Arbeitszeugnis prüfen zu können, müssen Sie seine Inhalte kennen und wissen, welche Inhalte zwingend sind, und was nicht in ein Zeugnis gehört.
Verpflichtende Angaben in einem Arbeitszeugnis

Während eine blosse Arbeitsbestätigung lediglich Auskunft über die ausgeübte Funktion sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses gibt, informiert ein Vollzeugnis über die Leistungen und Tätigkeiten eines Arbeitnehmers sowie über sein Verhalten.

Ein Arbeitszeugnis muss diese Inhalte aufweisen:
  • Den Titel "Arbeitszeugnis" sowie das Ausstellungsdatum
  • Bezeichnung des Arbeitgebers sowie seine rechtsgültige Unterschrift
  • Personalien des Arbeitnehmers
  • Datum des tatsächlichen Arbeitsbeginns sowie das Datum des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses
  • Angabe über den Grad der Beschäftigung in Prozent, zum Beispiel in Teilzeit oder Vollzeit
  • Die Funktion des Arbeitnehmers beziehungsweise Beschreibung seiner Position im Unternehmen
  • Eine Auflistung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers sowie deren Dauer
  • Ausführung spezieller Projekte, sofern vorhanden
  • Eine aussagekräftige Bewertung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, die die Quantität sowie die Qualität seiner Arbeit wahrheitsgemäss beschreibt
  • Konkrete Angaben zum Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und gegebenenfalls Kunden
  • Dank an den Arbeitnehmer und gute Wünsche für die Zukunft

Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur dann ein notwendiger Bestandteil des Arbeitszeugnisses, wenn er zur Würdigung des Gesamtbildes beiträgt. Das bedeutet, dass er von elementarer Bedeutung sein muss, zum Beispiel eine Kündigung wegen Betrugs oder Unterschlagung. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer wünscht, dass der Kündigungsgrund explizit erwähnt wird, beispielsweise weil er selbst gekündigt hat, oder weil der Arbeitsvertrag von Anbeginn für eine bestimmte Zeit befristet war.

Die Grundlagen eines Arbeitszeugnisses

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, was die Grundlagen für ein professionelles Arbeitszeugnis sind. Schliesslich ist es eine Art Visitenkarte, die potenzielle Arbeitgeber über den Werdegang eines Arbeitnehmers im Unternehmen, über seine Funktion und seine Leistungen informiert. Tatsächlich orientieren sich Arbeitgeber am Ende der Anstellung eines Arbeitnehmers an folgenden Unterlagen:
  • Stellenbeschreibung
  • Bewerbungsunterlagen des Arbeitnehmers
  • Arbeitsvertrag
  • Jährlich stattfindende Mitarbeitergespräche, gegebenenfalls mit Zielvereinbarungen
  • Zwischenbeurteilungen beziehungsweise Zwischenzeugnisse
  • Aktennotizen
  • Beförderungen
  • Weiterbildungsmassnahmen
  • Gegebenenfalls negative Vorkommnisse sowie Disziplinarmassnahmen

Erschwert wird die Zeugniserstellung, wenn in einem Unternehmen nicht regelmässig Mitarbeitergespräche stattfinden und wenn keine Zwischenbeurteilungen oder Aktenvermerke angefertigt werden. Das bedeutet für diese Unternehmen, dass sie kaum negative Äusserungen in ein Arbeitszeugnis aufnehmen können, da regelmässig die dafür notwendigen Beweismittel fehlen.

Schlechtes Arbeitszeugnis - was tun?

Ein Arbeitszeugnis entscheidet über Ihr weiteres berufliches Fortkommen und damit über Ihre berufliche Zukunft. Umso schlimmer ist es, wenn Sie ein Zeugnis erhalten haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. In einem ersten Schritt sollten Sie eine Kopie des Arbeitszeugnisses anfertigen und die Stellen markieren, die Sie geändert haben möchten. Suchen Sie diesbezüglich das Gespräch mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber und unterbreiten Sie ihm entsprechende Vorschläge. Das gilt beispielsweise, wenn im Arbeitszeugnis die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten nicht vollständig erwähnt werden. Kommen Sie mit einer gütlichen Einigung nicht weiter, können Sie beim zuständigen Gericht eine Klage auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses erheben, wobei Sie als Arbeitnehmer in der Beweispflicht sind. Oftmals enden vor Gericht ausgetragene Zeugnisstreitigkeiten mit einem Vergleich. Da rechtliche Auseinandersetzungen Zeit, Geld und Nerven kosten, sollten Sie einer einvernehmlichen Einigung mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber den Vorzug geben.