Arbeitsunfall im Home Office - greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Veröffentlicht am 19.08.2021
Mit der Coronakrise wurde das mobile Arbeiten im Home Office immer populärer. In diesem Kontext kommen Fragen zur Unfallversicherung auf. Was gilt im Home Office als Arbeitsunfall und was nicht? Ist die Situation bei der Arbeit im heimischen Büro versicherungsrechtlich vergleichbar mit der an der Arbeitsstätte? Wir haben die relevanten Informationen für Sie zusammengestellt.
Arbeitswege und andere typische Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung
Auseinandersetzungen über das Eintreten der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland entstehen regelmässig bei Unfallereignissen, die zwar mit der Arbeitstätigkeit in Zusammenhang stehen, aber nicht direkt beim Arbeiten passieren. Typisch ist beispielsweise die Situation, dass ein Arbeitnehmer im Büro in die Teeküche geht, um sich dort sein belegtes Brötchen aus dem Kühlschrank zu holen. Auf dem Kachelboden in der Teeküche rutscht er aus und verletzt sich am Handgelenk. Die gesetzliche Unfallversicherung wird dieses Schadensereignis als Arbeitsunfall definieren und für die Kosten eintreten.
Anders wird die folgende Situation bewertet: Der Arbeitnehmer geht mittags in die Kantine. Dort verschluckt er sich beim Essen an einem Fleischbissen und erleidet einen behandlungsbedürftigen Krampf der Atemwege. Die Nahrungsaufnahme selbst wird nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Versichert ist lediglich der Weg hin und zurück von der Kantine. Ebenso abgesichert wird der Arbeitsweg des Arbeitnehmers. Wie aber sieht es mit Wegen in der heimischen Umgebung aus?
Der Weg zum Mülleimer und der Toilettengang
Sollten sich als Arbeitnehmer in einer Arbeitspause im Home Office dazu entscheiden, kurz einmal zur Mülltonne draussen zu gehen, bedenken Sie, dass dieser Weg nicht versichert ist. Er ist eine reine private Tätigkeit und steht nicht im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit. Stürzen Sie auf dem Rückweg von der Mülltonne und brechen sich das Sprunggelenk, handelt es sich um ein privates Unfallereignis. Hier könnte - wenn vorhanden - eine private Unfallversicherung greifen.
Anders sieht es aus, wenn Sie vom heimischen Schreibtisch im Home Office aufstehen, um zur Toilette zu gehen. Die Wegstrecke zur Toilette und von der Toilette zurück an den Schreibtisch ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Im Büro ist dieser Weg ebenfalls erfasst. Auch, wenn Sie sich aus der heimischen Küche ein Glas Wasser holen, um dann an den Schreibtisch im Home Office zurückzukehren, sind Sie auf dem Weg in die Küche und zurück an den Schreibtisch gesetzlich versichert. Wenn es um Arbeitswege geht, freuen Sie sich auch darüber, dass der Weg aus dem Home Office in die Kita und zurück dem Arbeitsweg zugerechnet wird.
In der Schweiz sind übrigens auch alle Nichtberufsunfälle durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgedeckt.
Fazit: Für Arbeitsunfälle im Home Office gelten die gleichen Abgrenzungskriterien wie im Büro
Ihre Arbeitstätigkeit am heimischen Schreibtisch im Home Office ist der Tätigkeit im Büro versicherungsrechtlich gleichgestellt. Dazu mussten teilweise beispielsweise in Deutschland erst Versicherungsbedingungen angepasst werden, weil das Thema Home Office früher kaum eine Rolle spielte. Arbeitnehmer dürfen bei Unfällen im Home Office nicht schlechter gestellt werden als bei Schadensereignissen am Arbeitsort beim Arbeitgeber. Bedenken Sie aber auch, dass wie bei jedem Arbeitsunfall auch im Home Office entsprechende Nachweispflichten gelten. Vielleicht fällt Ihnen der Nachweis hier schwerer, wenn Sie allein Home Office arbeiten. Sie sind regelmässig nicht von Kollegen umgeben, die den Ablauf eines Unfallereignisses für Sie bestätigen können. Ihrer eigene Dokumentation eines Arbeitsunfalles kommt in der heimischen Umgebung deswegen eine besondere Bedeutung zu.