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Schwarzarbeit: ein umfassender Beitrag über die Schattenwirtschaft

Veröffentlicht am 29.07.2021
Schwarzarbeit: ein umfassender Beitrag über die Schattenwirtschaft
Auch in der Schweiz ist die Schwarzarbeit in vielen Regionen und Branchen ein Problem. Mit der Schattenwirtschaft umgehen Arbeitgeber Regelungen rund um die Zahlung von Steuern und Sozialangaben und erarbeiten sich so einen unfairen Vorteil im Wettbewerb. Auch die illegalen Arbeitnehmer machen sich selbstverständlich strafbar, indem sie keine Abgaben zahlen. Und: Beide Parteien schaden durch ihre Steuerhinterziehung natürlich der Wirtschaft und dem Sozialwesen in der Schweiz. Dieser Beitrag fasst zusammen, was man unter Schwarzarbeit versteht und warum sie alles andere als ein Kavaliersdelikt ist.
Schwarzarbeit - eine Definition
 
Was genau ist Schwarzarbeit? Ist es erlaubt, wenn ich eine Putzhilfe beschäftige und ihr das Geld in bar gebe? Darf mir mein Nachbar die Küche modernisieren? - Die beiden Fragen demonstrieren bereits deutlich, dass es Schwarzarbeit auch im privaten Bereich gibt. Im unternehmerischen Kontext ist die Sache meist klar: Schwarzarbeit bedeutet, dass man gegen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen verstösst. Das ist dann der Fall, wenn ein Beschäftigter durch seinen Betrieb nicht angemeldet ist. Denn dabei handelt es sich um gewerblich motivierte Tätigkeiten. Bei privaten Leistungen ist also eine Unterscheidung wichtig: Wird eine Gefälligkeit erbracht, die Sie belohnen, oder ist es eine regelmässige und bezahlte Tätigkeit wie bei der Putzhilfe?
 
Unangenehme Sanktionen drohen
 
Es ist wirklich das A und O, jede bezahlte Tätigkeit genau zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die illegale Schwarzarbeit erfüllt. Denn die Strafen sind unangenehm. In der Schweiz variieren diese - abhängig von Art und Umfang der Schwarzarbeit - von einem Bußgeld bis hin zur Freiheitsstrafe. Natürlich ist eine Strafe wegen Schwarzarbeit auch ein Schlag für Ihr eventuelles Unternehmen. Auch als Privatperson machen Sie sich strafbar, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis verstecken. Als Faustregel kann gelten: Wenn Sie eine Tätigkeit so belohnen, dass die Höhe dem normalen Arbeitsentgelt gleicht, sollten Sie sich unbedingt absichern, ob Sie noch im legalen Bereich handeln. Und: Je regelmässiger die erbrachte Leistung ist, desto genauer sollten Sie das Recht prüfen, damit auch wirklich alles in Ordnung ist. Denn auch im privaten Bereich kann es sein, dass beauftragte Tätigkeiten steuer- und sozialversicherungspflichtig werden.
 
Ein paar Beispiele
 
Die Schwarzarbeit ist ein facettenreiches Feld. Sollten Sie sich nicht sicher sein, gibt es beispielsweise Rat von spezialisierten Fachanwälten für Arbeitsrecht oder bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Auch das Internet ist eine erste Recherchequelle, die Ihnen wertvolle Unterstützung liefern kann. Rund die Schwarzarbeit sollten Sie zum Beispiel wissen, dass ein Minijob, der nicht gemeldet ist, bereits dem Tatbestand der Schwarzarbeit entspricht. Auch die Saisonaushilfe in der Landwirtschaft und im Bereich des Bauwesens sind klassische Tätigkeiten, die Steuer und Sozialabgaben erforderlich machen. Der Staat überprüft solche Tätigkeiten durch Kontrollen genau.
 
Ein Schaden, der alle betrifft
 
Der Staat sanktioniert Schattenwirtschaft konsequent. Denn die Facetten der Schwarzarbeit haben für uns alle Nachteile. So mag es vielleicht sein, dass der Schwarzarbeiter zunächst Steuern spart. Er hat aber Nachteile in der Rentenversicherung, da keine Beiträge in den Topf gezahlt werden. Und meist sind Arbeiter in der Schattenwirtschaft auch zu Löhnen unter Tarif beschäftigt. Der Schaden für die Schweiz als Staat ist enorm, denn die Steuern sind die Basis für viele Investitionen, die den Bürgern des Landes zugutekommen. Durch Schwarzarbeit werden auch Arbeitsplätze gefährdet. Auch die Kunden haben Nachteile: Denn sollte eine Leistung, die in Schwarzarbeit erbracht wurde, fehlerhaft sein, kann kein Schadensersatz reklamiert werden. Das alles sind wirklich gute Gründe, weshalb diesem illegalen Zweig mit harten Sanktionen entgegengewirkt wird. Zu Recht!