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Keine Chance für Mobbing: Wie Sie sich wehren können

Veröffentlicht am 14.01.2021
Keine Chance für Mobbing: Wie Sie sich wehren können
Obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist, setzen sich viele Menschen, die Mobbing erfahren, dennoch nicht zur Wehr. Unsicherheit über das Vorgehen und den Ablauf sind ein häufiger Grund dafür. Doch es gibt konkrete Lösungen, die Betroffene zu ihrem Recht verhelfen. 
Leider kein Einzelfall 
Mobbing am Arbeitsplatz kommt leider immer wieder vor. Da sich viele Menschen scheuen, dagegen vorzugehen, ist die Dunkelziffer dabei besonders hoch. Manchmal ist es nur eine kleine Bemerkung, mit der es anfängt. In schlimmen Fällen wird jedoch eine regelmässige Demütigung oder ständige Schikanierung daraus. Ist der Konkurrenzkampf z. B. wegen ohnehin schon prekärer Bedingungen gross, versuchen sich manche Kollegen auf diese Weise einen scheinbaren Vorteil zu verschaffen. Kommt es zu solchen Herabwürdigungen und Diskriminierungen, sollten Sie sofort etwas dagegen tun. Das Gesetz auf Ihrer Seite und ein strategisches Vorgehen sind dabei die stärksten Waffen gegen innerbetriebliches Mobbing. 
 
Arbeitgeber in der Pflicht 
Dass Mobbing ein weit verbreitetes Problem ist, das z. T. schwerwiegende soziale und gesundheitliche Folgen nach sich zieht, hat auch der Gesetzgeber längst erkannt. Arbeitgeber sind deshalb vertraglich dazu verpflichtet, im Falle von Mobbing unmittelbar nach Bekanntwerden einzugreifen. Denn es ist Teil seiner Fürsorgepflicht, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, die gesundheitliche Gefahren von den Mitarbeitenden fernhalten. Um Unternehmen diesbezüglich zu motivieren, wurde den Arbeitnehmenden das Recht eingeräumt, bei Verletzung dieser Pflicht rechtliche Schritte einleiten zu können. Diese haben i. d. R. die Zahlung eines Schadenersatzes und in härteren Fällen eine Genugtuung Ssume zur Folge. Zusätzlich dazu, haben Unternehmen aber noch mehr zu verlieren. Ein Image-Schaden bei Bekanntwerden kann sich nämlich zu einem langfristigen Problem entwickeln, das sich auch finanziell wesentlich drastischer auswirkt. 
 
Die Strategie 
Wem Mobbing wiederfährt, sollte unverzüglich damit beginnen, sich zu wehren. Hat eine direkte Reaktion und der Hinweis auf den Missstand keine Wirkung, sollten gleich die Vorbereitungen für weitere Schritte beginnen. Lässt sich keine unmittelbare zwischenmenschliche Lösung finden, bleibt nämlich nur der Gang zum Arbeitgeber. Um bei diesem aber auch tatsächlich ernstgenommen zu werden und eine Lösung zu erwirken, ist strategisches Vorgehen entscheidend. 
 
Der Weg zum Vorgesetzten 
Wie bereits in einem gerichtlichen Urteil bestätigt wurde, muss als erstes der Arbeitgeber über das Mobbing informiert werden. Ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, von den Vorfällen überhaupt zu erfahren und betriebsintern dagegen vorzugehen. Eine Klage vor Gericht ist also der letzte Schritt, den man geht, wenn auch das Unternehmen nicht in der Lage oder willens ist, jede Form des Mobbings zu unterbinden. Da die Informierung des Arbeitgebers eine Öffentlichmachung von Missständen ist, die entsprechende Konsequenzen nach sich zieht bzw. ziehen sollte, sind einige Dinge zu beachten. Ein unüberlegtes Vorgehen führt oft dazu, dass der Fall nicht ernstgenommen und heruntergespielt wird. Mit den folgenden Tipps kann Ihnen das nicht passieren. 
 
Dos und Dont's 
Wie gross das Problem des Mobbings ist, beweist allein schon die Tatsache, dass es eine Institution wie die Fachstelle für Mobbing und Belästigung gibt. Diese beschäftigt sich umfassend mit dem Thema und bietet allerhand hilfreiche Informationen an. So z. B. die, dass in der frühen Phase der Dialoge mit Vorgesetzten möglichst nicht das Wort "Mobbing" verwendet werden sollte. Besser ist es, die Vorfälle und problematischen Umstände genau und sachlich zu erläutern. Statt anklagender Worte, bewirken Beschreibungen der Vorfälle und der emotionalen Reaktion meist nämlich viel mehr. 
 
Die Buchführung 
Leider lässt sich meist nicht vorhersehen, wie der Arbeitgeber auf das Thema Mobbing reagiert. Darum ist es Ihre Aufgabe, sich bestmöglich zu rüsten und keinen Spielraum für Miss- oder Unverständnis zu lassen. Notieren Sie in einem Notizbuch jede Situation, in der es zu ungerechtfertigter Kritik, Beleidigung oder Demütigung gekommen ist. Das Datum und beteiligte Personen gehören auch dazu. Dadurch vergessen Sie bei der Schilderung keine wichtigen Details und müssen sich in dieser Stresssituation zudem nicht darauf konzentrieren, alle Vorfälle aus dem Gedächtnis abzurufen. Darüber hinaus können Freunde oder Familie sich Ihre Notizen ansehen und eine Einschätzung abgeben. Nicht zuletzt hilft das Aufschreiben auch dabei, sich selbst emotional davon zu distanzieren.