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Warum Employee Sharing ein Modell mit Zukunft sein könnte

Veröffentlicht am 08.10.2020
Warum Employee Sharing ein Modell mit Zukunft sein könnte
Unternehmen sehen sich häufig in einer schwierigen Situation, wenn es um personelle Ressourcen geht. Nicht immer können sie ihre Mitarbeiter voll auslasten. Die wirtschaftliche Situation gibt das nicht immer her. Gerade gute und leistungsbereite Mitarbeiter sind dann häufig geneigt, den Arbeitsplatz zu wechseln. Sie möchten sich von der Arbeitszeit her voll in ihre Arbeit einbringen und auch einen entsprechend hohen Verdienst erzielen können. Wie können Unternehmen ihre besten Mitarbeiter in einer wirtschaftlich schwächeren Phase halten und dabei Kosten vermeiden, die sie sich eigentlich aktuell nicht leisten können? Die Lösung könnte ein Arbeitsmodell bieten, das aus Asien und den USA nach Europa gekommen ist. Beim Employee Sharing teilen sich mindestens zwei Arbeitgeber einen Mitarbeiter. Unter den richtigen Bedingungen können alle Beteiligten von dieser Gestaltung profitieren.
Employee Sharing ist aktueller denn je
Die Corona-Krise zeigt vielen Unternehmen wieder einmal, dass es in Krisenzeiten besonders wichtig ist, die besten Mitarbeiter zu halten. Verlassen diese in der Krise ein Unternehmen, kann der zügige Neustart für den Betrieb fast unmöglich werden. Auch Konzerne und miteinander vernetzte Unternehmen kennen ein typisches Problem seit langem: Mal fällt in der einen Konzerngesellschaft mehr Arbeit an, mal in der anderen. In einigen Konzerngesellschaften gibt es Mitarbeiter, die man flexibel in verschiedenen Bereichen und auch für verschiedene Konzerngesellschaften einsetzen könnte. Bisher allerdings war ein solches Modell der Arbeitsverteilung wenig bekannt. Mit Employee Sharing - hier teilen sich mehrere Konzerngesellschaften einen Mitarbeiter - lässt sich die Arbeit flexibel verteilen und der Mitarbeitet voll auslasten. Selbst, wenn in der einen Konzerngesellschaft nur Arbeit für eine Teilzeittätigkeit anfällt, kann der Mitarbeiter durch Arbeit für eine andere Konzerngesellschaft eine Vollzeitstelle ausfüllen und einen entsprechenden Verdienst erzielen. Mit einer angemessenen vertraglichen Gestaltung und Organisation von Employee Sharing steigt die Zufriedenheit des Mitarbeiters. Gleichzeitig sinkt seine Bereitschaft, sich eine neue Stelle zu suchen.
 
Chancen und Risiken von Employee Sharing
Neben den vielen Möglichkeiten für Unternehmen, aber auch für Mitarbeiter, hat Employee Sharing auch einige Herausforderungen. Es kann leicht zu Unklarheiten bei der Weisungsbefugnis und der Einteilung der Arbeitszeit kommen, die meist zulasten des Mitarbeiters gehen. Hier könnten Mitarbeiter ausgenutzt werden, wenn es keine eindeutigen Begrenzungen der Arbeitszeit gibt. Weiterhin ist zu beachten, dass arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Systeme bisher nicht auf die Besonderheiten von Employee Sharing ausgerichtet sind. Es bedarf deshalb einer konzentrierten Absprache aller Beteiligten, die ihren Niederschlag in angemessenen vertraglichen Regelungen findet. Dabei müssen Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner, Weisungsbefugnisse und die Gestaltung der Arbeitszeit eindeutig geregelt werden. Auch Fragen zum Datenschutz müssen einbezogen werden.
 
Auch, wenn es um Arbeitnehmervergünstigungen geht, muss sich aus den vertraglichen Regelungen ergeben, welcher Arbeitgeber für die Gewährung dieser Vergünstigungen verantwortlich ist. Bei allen Vorteilen des Employee Sharing muss es ausserdem ein grosses Einvernehmen zwischen den beteiligten Unternehmen geben. Ob dies auch zwischen nur losen verbundenen Unternehmen ausserhalb von Konzernlandschaften möglich ist, wird erst die Zukunft zeigen. Durch die grosse Volatilität der wirtschaftlichen Umgebungen für Unternehmen ist jedenfalls in Zukunft mit dem Modell Employee Sharing zu rechnen.