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Gefährliche Lügen im Bewerbungsverfahren

Veröffentlicht am 17.09.2020
Gefährliche Lügen im Bewerbungsverfahren
Ihr Traumjob erfordert perfekte Englischkenntnisse und die haben Sie nicht? Dann sollten Sie entweder Mut zur Lücke haben oder nach einer anderen Stelle suchen, die besser zu Ihren Fähigkeiten passt. Denn Lügen im Bewerbungsverfahren haben nicht nur kurze Beine, sondern können Ihnen die gesamte Karriere verbauen. Erfahren Sie hier, wo Sie im Vorstellungsgespräch immer bei der Wahrheit bleiben müssen und wo Notlügen erlaubt sind.
Viele Bewerber verschönern ihren Lebenslauf
Rund zwei Drittel aller Personaler haben eigentlich vielversprechende Bewerber aufgrund offenkundiger Lügen im Lebenslauf gar nicht erst zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. 68 % aller Personaler in der Schweiz verzeihen selbst kleine Notlügen nicht und greifen entsprechend hart durch. Besonders häufig machen Bewerber falsche Angaben bei den fachlichen Kompetenzen, ihren Aufgabenbereichen in vorherigen Positionen und den Fremdsprachenkenntnissen. Andere Ereignisse im Leben werden als etwas ausgegeben, was sie nicht waren - da wird schon einmal ein Urlaub zu einem Auslandspraktikum. So kreativ einige Bewerber auch sind: Personaler sind darauf geschult, Unstimmigkeiten aufzudecken und mit gezielten Fragen den Finger in die Wunde zu legen. Bleiben Sie lieber gleich bei der Wahrheit und ersparen Sie sich peinliche Momente, wenn im Vorstellungsgespräch nach Details gefragt wird, die Sie nicht beantworten können.
 
Diese Fragen müssen Sie wahrheitsgemäss beantworten

Im Bewerbungsgespräch geht es darum, Ihre Eignung für eine Stelle zu überprüfen. Haben Sie bei Zeugnisnoten oder Abschlusszertifikaten geschummelt, könnte diese Hochstapelei für Sie sogar juristische Folgen haben. Ehrlich und vollständig müssen Sie daher Fragen zu den folgenden Themenbereichen beantworten:
  • Schule, Ausbildung und Universität
  • Bisherige berufliche Stationen
  • Für den Beruf relevante Erfahrungen und Praktika
  • Nebenjobs
  • Bereitschaft zum Umzug, Mobilität, Führerschein, eigenes Fahrzeug
  • Schwerbehinderung
  • Verfügbarkeit - wann kann das Unternehmen mit Ihnen rechnen?
  • Bei Positionen im Management: Fragen rund um Wettbewerbsverbote
Diese Konsequenzen können Lügen haben
Lügen können manchmal ganz schnell kurze Beine haben: Denn viele Personaler recherchieren Ihre Angaben in beruflichen Netzwerken oder rufen bei Ihrem alten Arbeitgeber an. Sollten Sie es trotzdem geschafft haben, das Bewerbungsgespräch zu passieren, kann Sie eine berufliche Situation Kopf und Kragen kosten. Haben Sie angegeben, perfekt Englisch zu sprechen und können der internationalen Konferenz kaum folgen, ist eine Kündigung auch nach Ihrer Probezeit möglich. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag auch noch Jahre später anfechten, wenn er erkennt, dass eine arglistige Täuschung vorlag. Es gibt Fälle, in denen ein Unternehmen von einem Mitarbeiter sogar Schadensersatz gefordert hat. Nehmen Sie es mit der Wahrheit nicht so genau, leidet Ihre Reputation und verschliesst das nachhaltig die Türen beim nächsten Job, falls ein Personaler beschliesst, Ihren alten Vorgesetzten zu kontaktieren.
 
Diese Fragen müssen Sie nicht beantworten
Als Faustregel in Bewerbungsgesprächen gilt, dass Sie keinerlei Fragen zu Ihrem Privatleben beantworten müssen. Tabu sind daher die Themenbereiche Ehe und Familie, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, politische Ansichten und Engagement in einer Partei, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder vorheriges Einkommen und finanzielle Situation. Leider hält sich nicht jeder Personalentscheider daran. Antworten Sie darauf mit einem brüsken "Das geht Sie nicht an!", werfen Sie sich aus dem Rennen. Ausserdem könnte der Personaler auf die Idee kommen, dass Sie etwas zu verbergen haben. Eine Notlüge wäre in diesem Fall zulässig. Eleganter ist es jedoch, eine unverbindliche Antwort zu geben, mit der Sie alles und nichts sagen. Werden Sie gefragt, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, könnten Sie beispielsweise antworten, dass bei den heutigen Preisen auf dem Wohnungsmarkt jeder über Mitbewohner nachdenken muss. Im besten Fall bekommen Sie einen Pluspunkt für Ihre Schlagfertigkeit. Sind die Fragen jedoch zu bohrend, sollten Sie genau überlegen, ob diese Unternehmenskultur zu Ihnen passt.
 
Wann Sie unzulässige Fragen beantworten müssen
Im Finanzsektor und bei Positionen im Staatsdienst müssen Sie bei Fragen zu Vorstrafen und eventuellen Schulden Farbe bekennen. Geht es um eine Position in der Lebensmittelbranche, im Gesundheitswesen oder in der Gastronomie, sind ansteckende Krankheiten ein wichtiges Kriterium. Die Frage zu einer Schwangerschaft müssen Sie dann beantworten, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die gefährlich für die Gesundheit von Mutter und Kind ist. Oder wenn die Arbeit körperlich so anstrengend ist, dass sie einer Schwangeren nicht zugemutet werden kann. Hat der Chef die Möglichkeit, Ihnen nachzuweisen, dass die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits bekannt war, kann er den Arbeitsvertrag anfechten lassen.
 
Fazit: Seien Sie ehrlich
Fragen Sie sich ehrlich, ob Sie sich dauerhaft in einer Position wohlfühlen, die Sie aufgrund falscher Angaben erhalten haben. Eine Lüge kommt früher oder später immer ans Tageslicht. Arbeitgebern geht es um den Gesamteindruck, den Sie als Persönlichkeit machen. Stehen Sie daher mutig zu Lücken im Lebenslauf, einer schlechten Note oder nicht vorhandenen Kenntnissen, wenn der Rest Ihrer Qualifikation stimmt. Statt auf Unwahrheiten sollten Sie lieber darauf setzen, Ihre Motivation, Teamfähigkeit und die Soft Skills im Bewerbungsgespräch unter Beweis zu stellen.