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Die Kosten für das Home-Office

Veröffentlicht am 07.05.2020
Die Kosten für das Home-Office
Seit die Corona-Krise zahlreiche Arbeitnehmer in das Home-Office zwingt, hat sich der Alltag für die betroffenen Unternehmen drastisch verändert. Viele neue Anforderungen und arbeitsrechtliche Fragen sind damit verbunden. Unklarheiten gibt es vor allem bei der Finanzierung und der Haftung.
Wer übernimmt die Kosten der Grundausstattung?
Auch das Büro zu Hause muss einen gewissen Mindeststandard erreichen. Ein geeigneter Arbeitsplatz und die notwendigen technischen Geräte sind Voraussetzung dafür, dass ein Angestellter seine Aufgaben auch adäquat umsetzen kann. Darum hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sämtliche Mitarbeiter, die im Home-Office sind, hinreichend ausgestattet sind. Das gilt nicht zwingend, wenn es sich beim Home-Office um eine freiwillige Massnahme handelt. Zur Erfüllung der Aufgaben kann ein leistungsstarker PC, ein Drucker, Scanner und das Telefon gehören. Auch spezielle Software ist durch den Betrieb bereitzustellen, um die ungestörten Arbeitsabläufe sicherzustellen.
 
Zusatzkosten und Spesen
Mit der Bereitstellung der Büroausstattung ist es in den meisten Fällen noch nicht getan. Entstehen dem Arbeitnehmer zusätzliche Kosten für die Telekommunikation, einen erhöhten Stromverbrauch etc., kann er dafür in der Regel eine Entschädigung verlangen. Gleiches gilt für Verbrauchsgüter. Aus eigener Tasche muss der Beschäftigte diese in keinem Fall bezahlen, sofern sie für die Erfüllung der Arbeit benötigt werden. Es kann sich lohnen, bereits vorab eine Einigung mit dem Vorgesetzten dahingehend zu treffen. Die anfallenden Kosten muss der Arbeitnehmer indes nur übernehmen, wenn er auf freiwilliger Basis von zu Hause aus arbeitet. Davon kann in Zeiten der Corona-Pandemie meist keine Rede sein. Ob die Spesen genau abgerechnet werden oder eine Pauschale vereinbart wird, können Beschäftigte mit Ihrem Chef ausmachen.
 
Wer haftet bei Störungen?
Technische Probleme können im Home-Office genau so auftreten wie in den regulären Einrichtungen des Betriebs. Streikt etwa der Rechner oder gibt es Unterbrechungen bei der Internetverbindung oder der Stromversorgung, kann das oftmals längere Phasen verursachen, in denen der Arbeitnehmer pausieren muss. Genau wie im Büro, muss auch im Home-Office der Arbeitgeber das Risiko solcher Situationen alleine tragen. Zwar kann er dem betroffenen Mitarbeiter andere Aufgaben zuteilen oder zurück ins Unternehmen beordern. Das Einbehalten des Lohns oder eine Reduzierung sind hingegen auch im Falle solcher Störungen nicht möglich. Nur wenn eine Schuld des Angestellten vorliegt, sieht die Sache anders aus.
 
Ist der Arbeitnehmer haftbar?
Kann dem Mitarbeiter nachgewiesen werden, dass die Störungen mit Absicht oder wegen Fahrlässigkeit aufgetreten sind, ändert sich die Lage. In dem Fall ist der Arbeitnehmer voll für den auftretenden Schaden haftbar. Ähnlich verhält es sich, wenn das Arbeitsgerät beschädigt wird oder abhanden kommt. Im Idealfall sollte der Arbeitgeber für alle Eventualitäten möglichst genaue Vorschriften und Richtlinien erlassen. Darin lassen sich die gewünschten Verhaltensweisen und die möglichen Folgen solcher Problemsituationen vorab erläutern.