Rentenalter steigt für Frauen von 64 auf 65 - zentraljob.ch
507 Artikel für deine Suche.

Rentenalter steigt für Frauen von 64 auf 65

Veröffentlicht am 24.02.2020
Rentenalter steigt für Frauen von 64 auf 65
Am Mittwoch hat der Bundesrat über das Reformprojekt AHV 21 entschieden. Einer der wichtigsten Punkte: die Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65. Ausgleichsmassnahmen in Höhe von 700 Mio. Franken sollen die Auswirkungen für betroffene Frauen abfedern.
Rentenalter für Frauen steigt schrittweise auf 65
Der akute Fachkräftemangel in Schweizer Schlüsselbranchen, die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie die steigende Lebenserwartung sind einige der wichtigsten Gründe für die notwendige Anhebung des Rentenalters. Nun soll das Renteneintrittsalter für Frauen von derzeit 64 auf 65 Jahre ansteigen. Die Erhöhung selbst erfolgt ab dem Folgejahr des Inkrafttretens in vier Schritten von jeweils drei Monaten.
 
Durch verschiedene Ausgleichsmassnahmen sollen die Auswirkungen auf Frauen, die in Kürze in Rente gehen, deutlich abgemildert werden. Während Frauen der Jahrgänge 1959-1967 bei vorzeitigem Rentenbezug geringere Kürzungen hinnehmen müssen, gehen Frauen mit einem Jahreseinkommen von höchstens 56'880 Euro mit 64 gar kürzungsfrei in Rente. Die Kosten für diese Massnahmen summieren sich bis 2031 voraussichtlich auf 700 Mio. Euro auf.
 
Flexiblerer Renteneintritt für alle
Ähnlich wie im Fall der 2017 bereits gescheiterten Rentenreform wird der Renteneintritt und Rentenbezug flexibler gestaltet. So wollen die Verantwortlichen eine zusätzliche Motivation schaffen, um wichtige Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten.
 
Laut Plan soll der Übergang in die Rente ab dem 62. bis zum 70. Lebensjahr schrittweise vonstattengehen. Erwerbstätige, die dem Arbeitsmarkt über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus zur Verfügung stehen, können über geleistete Beiträge ihren absoluten Rentenbetrag steigern.
 
Zusatzfinanzierung durch Erhöhung der Mehrwertsteuer
Durch den geplanten Schritt, sofern dieser durch das Parlament angenommen wird, erfahren die Sozialversicherungen eine Entlastung um 2,8 Mrd. Franken. Unter dem Strich bleibt für die AHV trotz der Reform bis 2030 dennoch ein Finanzierungsbedarf von 26 Mrd. Franken. Dieser soll durch die im Juli beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer erreicht werden. Letztere wird ohne zeitliche Begrenzung um 0,7 Prozentpunkte erhöht, um die ausreichende Alimentierung des AHV-Ausgleichsfonds zu garantieren. Die Mehrwertsteuerreform tritt voraussichtlich 2022 in Kraft.
  
Reformversuch bringt Streit mit sich
Der Plan, das Renteneintrittsalter für Frauen zu erhöhen, ruft bereits Widerstand auf den Plan. Allem voran wehrt sich die politische Linke kategorisch gegen die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat bereits ein deutliches Nein zur Vorlage des Bundesrats signalisiert.
 
Auch wenn der SGB die finanzielle Stabilität des AHV als wichtig erachtet, kritisiert der Gewerkschaftsbund, dass die Last hauptsächlich von Frauen gebuckelt werden soll. Auch von Seiten der Arbeitgeber hagelt es Kritik. Problematisch ist vor allem, dass die angestrebte Entlastung durch die Kosten für die Ausgleichsmassnahmen wieder aufgefressen wird.
 
Anstelle der vorgesehenen 700 Mio. Franken möchten die Arbeitgeber lediglich 400 Mio. Franken mittragen. Ferner betont die Arbeitgeberseite die Einhaltung der Generationengerechtigkeit. In diesem Zusammenhang will der Verband der vom Bundesrat geforderten Mehrwertsteuererhöhung in Höhe von 0,7 Prozentpunkten nicht zustimmen. Maximal 0,3 Prozentpunkte sind nach Ansicht des Verbands angemessen.