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Was Arbeitszeugnisse zeigen

Veröffentlicht am 29.03.2018
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Schulzeugnisse sind sicherlich nicht immer gerecht, aber dennoch eindeutig und interpretierbar. Bei Arbeitszeugnissen ist es aber so, dass sich dafür eine versteckte Sprache entwickelt hat. Durch sie kann eine Stellensuche in der Zentralschweiz und im Umland gefährdet werden.
Also aufpassen: Das klar formulierte und alle erforderlichen Angaben enthaltenden Arbeitszeugnis erleichtert einen Jobwechsel in der Zentralschweiz, und auch der Traumjob ist realisierbar.

Die Grundlagen für ein Zeugnis
Enthalten muss jedes Zeugnis vollständige Angaben zur Person wie Name, Datum und Ort der Geburt, manchmal auch Staatsangehörigkeit und Anschrift eines Mitarbeiters. Im Zeugnis müssen Funktion und Tätigkeit sowie Beschäftigungsgrad exakt benannt sein. Den Schluss bilden das Verfassungsdatum und die Unterschrift einer dafür berechtigten Person. Die ist der direkte Vorgesetzte, Ausbilder, Personalchef oder eine Person aus der Unternehmensleitung. Das Unternehmen selbst muss genau benannt werden. Es kann verschiedene Titel je nach Anlass geben: Arbeitszeugnis, Lehrzeugnis, Zwischenzeugnis oder Arbeitsbestätigung. 
Genannte Komponenten reichen bei Arbeitsbestätigungen und Lehrzeugnis aus, bestätigte Art und Dauer der Anstellung stehen im Vordergrund. Ein Auszubildender kann sich auch, wie beim Arbeitszeugnis, Fähigkeiten, Leistung und Verhalten bescheinigen lassen. Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis gehen mehr ins Detail: Sie sind wichtig bei Bewerbungen auf Stelleninserate oder geplantem Jobwechsel. Leistung, Fähigkeiten und Verhalten sind dort das A und O.

Das Vollzeugnis: Unverzichtbar für eine Bewerbung
Ein Zwischenzeugnis sollte man anfragen, wenn direkte Vorgesetzte wechseln, man in eine neue Abteilung kommt oder man sich selber auf Stellensuche begeben will, um den ersehnten Traumjob doch noch zu finden. Gleiches gilt oft, wenn man in einer Fortbildungsinstitution sich um Aufnahme bewirbt. Wer in der Zentralschweiz sich auf Stellenangebote von zentraljob.ch bewirbt, der erhöht seine Chancen mit einem Zwischenzeugnis, dass ausweist, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis ungekündigt besteht. Das Zwischenzeugnis sollte schnell ausgestellt werden, da es meist für einen konkreten Anlass angefragt wurde. Dies kann etwa ein angestrebter Jobwechsel oder die Bewerbung auf Jobangebote sein.
Das Schlusszeugnis enthält dann die exakte Dauer eines Arbeitsverhältnisses. Eigentlich ist es dann am letzten Arbeitstag an den Arbeitnehmer auszuhändigen. Nur dann kann die zeitnahe Bewerbung für den ersehnten Traumjob erfolgen. Fast am Ende des Schlusszeugnisses ist der Grund für die Ausstellung zu nennen: "Verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch" oder "das Arbeitsverhältnis endete" sind mögliche Formulierungen. Die Schlussformulierung kann eine Wertung des Arbeitgebers beinhalten: "Zu unserem Bedauern verlässt uns..." und auch "wir wünschen für die Zukunft alles Gute". Dies leitet über zu den versteckten Wertungen, die sich bei der Stellensuche negativ oder positiv auswirken können. 

Versteckte Bewertung im Zeugnis
Um anzuzeigen, dass ein Arbeitnehmer gekündigt wurde und er somit nicht auf eigene Veranlassung Stelleninserate durchforstet und auf Jobsuche ist, lautet die Formulierung: "Das Arbeitsverhältnis endete ...". Eine Kündigung aus betrieblichen Anlässen ohne die Möglichkeit einer anderweitigen Verwendung, etwa bei Insolvenz oder schlechter Auftragslage, wird sonst im Zeugnis so vermerkt sein. Aber es kann noch heftiger zur Sache gehen: "Er war stets bemüht ..." drückt die Einschätzung aus, dass ein Mitarbeiter völlig unfähig war. Schlechte Arbeitsleistung, viel Gerede, eventuell auch noch unter Alkoholeinfluss, wird heimlich so kodiert: "Er trug stets zum guten Betriebsklima bei." Daher sollte man ein Zeugnis sehr gut prüfen, denn solche negativen Kodierungen müssen nach aktueller Gesetzeslage geändert werden. Eine erfolgreiche Bewerbung auf Stelleninserate, etwa bei zentraljob.ch, sollte möglich und auch von Erfolg gekrönt sein.

 
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