Die Tätigkeit umfasst die Schadenerledigung im Bereich Feuer- und Elementarschäden an Gebäuden und Mobiliar sowie kubische Berechnungen von Gebäuden und die Erstellung von Bauzeitversicherungen. Erforderlich ist eine Grundausbildung im Bauhauptgewerbe oder eine Zeichnerlehre mit Weiterbildung zum Polier, Bauführer oder Bauleiter sowie mehrjährige Berufserfahrung im direkten Umgang mit Kunden.
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