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Landeskirche Nidwalden

Bahnhofplatz 4
6371Stans
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Landeskirche Nidwalden

Die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Nidwalden ist die staatskirchenrechtliche Organisation der Nidwaldner Katholiken und Katholikinnen und vertritt diese gegenüber staatlichen und kirchlichen Behörden. Sie besteht aus dem Grossen Kirchenrat mit 40 Mitgliedern (Legislative). Aus ihm werden die 7 Mitglieder des Kleinen Kirchenrates (Exekutive) gewählt.
 
Die Verfassung der Landeskirche ist am 26. Oktober 1975 in einer Volksabstimmung angenommen worden. 25 Jahre später, am 21. September 2000, wurden einige Änderungen vorgenommen: Das fakultative Referendum wurde eingeführt, die Kompetenzen der landeskirchlichen Gremien und die Dekanatsvertretung in der Landeskirche wurden der Zeit angepasst und Grundlagen für eine einheitliche Regelung der Entlöhnung von kirchlichen Angestellten geschaffen.

Die Landeskirche unterstützt Werke der Seelsorge, der Hilfstätigkeit, der religiösen Bildung und Kultur, welche den Bereich der Kirchgemeinden überschreiten. Die Fachstelle KAN ist dazu wichtige Fach-, Impuls- und Dienstleistungsstelle.

Die Landeskirche arbeitet mit staatskirchenrechtlichen Organisationen anderer Kantone zusammen und fördert die Zusammenarbeit mit anderen Religionsgemeinschaften. Eine wichtige Aufgabe ist auch der Finanzausgleich unter den Kirch- und Kapellgemeinden.
Die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Nidwalden ist die staatskirchenrechtliche Organisation der Nidwaldner Katholiken und Katholikinnen und vertritt diese gegenüber staatlichen und kirchlichen Behörden. Sie besteht aus dem Grossen Kirchenrat mit 40 Mitgliedern (Legislative). Aus ihm werden die 7 Mitglieder des Kleinen Kirchenrates (Exekutive) gewählt.
 
Die Verfassung der Landeskirche ist am 26. Oktober 1975 in einer Volksabstimmung angenommen worden. 25 Jahre später, am 21. September 2000, wurden einige Änderungen vorgenommen: Das fakultative Referendum wurde eingeführt, die Kompetenzen der landeskirchlichen Gremien und die Dekanatsvertretung in der Landeskirche wurden der Zeit angepasst und Grundlagen für eine einheitliche Regelung der Entlöhnung von kirchlichen Angestellten geschaffen.

Die Landeskirche unterstützt Werke der Seelsorge, der Hilfstätigkeit, der religiösen Bildung und Kultur, welche den Bereich der Kirchgemeinden überschreiten. Die Fachstelle KAN ist dazu wichtige Fach-, Impuls- und Dienstleistungsstelle.

Die Landeskirche arbeitet mit staatskirchenrechtlichen Organisationen anderer Kantone zusammen und fördert die Zusammenarbeit mit anderen Religionsgemeinschaften. Eine wichtige Aufgabe ist auch der Finanzausgleich unter den Kirch- und Kapellgemeinden.
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