Sie tragen gegenüber den politischen Behörden und der Bevölkerung die Gesamtverantwortung für den Vollzug des bundesrechtlich geregelten Kindes- und Erwachsenenschutzes unter Beachtung der Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismässigkeit.Sie überwachen den Vollzug der angeordneten Massnahmen und überprüfen deren Wirksamkeit und Angemessenheit.Als Amtsvorsteherin/Amtsvorsteher führen Sie das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz in fachlicher, personeller und organisatorischer Hinsicht und sind in dieser Funktion Mitglied der Direktionsleitung der Gesundheits-, Sozial und Umweltdirektion.Als Präsidentin/Präsident der KESB Uri leiten Sie die Behörde bestehend aus drei hauptamtlichen und fünf nebenamtlichen Mitgliedern und sind in dieser Funktion verantwortlich für die Durchführung von rechtsstaatlich korrekten Verfahren und die gesetzeskonforme Rechtsanwendung.Sie vertreten diese wichtige Behörde in der Öffentlichkeit und gegenüber den politischen Instanzen und geben ihr damit ein klares Profil und ein Gesicht.Sie arbeiten mit den Gemeinden, Schulen oder privaten Institutionen zusammen und pflegen einen regelmässigen Austausch mit ihnen.
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