Aufbau und Verwaltung der Genossenkorporation sind im Genossengesetz geregelt. Das erste Gesetz datiert aus dem Jahre 1909. An der Genossen-Landsgemeinde 1992 wurde das Genossenwesen neu festgelegt und das Stimm-, Wahl- und Nutzungsrecht auch den Frauen zugesprochen.
Die Genossenbürgerschaft versammelt sich mindestens einmal im Jahr, um demokratisch über die anstehenden Geschäfte zu befinden.
Der Genossenrat führt die Geschäfte. Die Aufgabenbereiche umfassen: Immobilien, Bootshafen, Landwirtschaft, Allmend, Wald, Industrie Ansiedlung, Wohnbauten, Freizeitanlagen etc.
Aufbau und Verwaltung der Genossenkorporation sind im Genossengesetz geregelt. Das erste Gesetz datiert aus dem Jahre 1909. An der Genossen-Landsgemeinde 1992 wurde das Genossenwesen neu festgelegt und das Stimm-, Wahl- und Nutzungsrecht auch den Frauen zugesprochen.
Die Genossenbürgerschaft versammelt sich mindestens einmal im Jahr, um demokratisch über die anstehenden Geschäfte zu befinden.
Der Genossenrat führt die Geschäfte. Die Aufgabenbereiche umfassen: Immobilien, Bootshafen, Landwirtschaft, Allmend, Wald, Industrie Ansiedlung, Wohnbauten, Freizeitanlagen etc.