Der Bereich Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern ist für den Vollzug der durch das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) übertragenen Aufgaben zuständig. Zur Unterstützung des zuständigen Teams für Insolvenzentschädigung suchen wir eine dienstleistungsorientierte und selbständige Persönlichkeit. Die Anstellung ist bis 31. August 2021 befristet. Der Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung. Beim Start beträgt das Arbeitspensum 50% mit der Bereitschaft dieses bis zu 100% zu erhöhen.