Die Tätigkeit umfasst die Leitung von Verfahren, die Erteilung von Gutachtensaufträgen an Dritte sowie das Treffen von Einzel- und Kollegialentscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz. Dies erfordert ein Studium in Sozialer Arbeit, Recht, Pädagogik oder Psychologie, mehrjährige Berufserfahrung und fundierte Kenntnisse der zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren. Die Anstellung ist als befristete Vertretung von Januar bis August 2027 angelegt.
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